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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuwiderhandlung gegen BV

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Melanie
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe mal eine komplizierte Frage: Was passiert, wenn der BR dem Arbeitgeber per Arbeitsgericht aufgeben läßtl, eine Handlung zu unterlassen, da diese gegen eine BV verstößt, der Arbeitgeber sich aber dazu gegenüber einem Dritten vertraglich verpflichtet hat?

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Community-Antworten (4)

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packer

02.01.2007 um 16:45 Uhr

hi melanie,

da müßte ich aber wieder mal ordentlich meine kristallkugel polieren... hört sich aber, wenn das ag schon so entschieden hat, eher nach der a-karte für den AG an... er wird wohl ein bußgeld bescheid bekommen und als gegenzug sofort diese bv kündigen... aber wie gesagt, ist eher hypothetisch als ne konkrete antwort. ist dieser fall bei euch schon vorm Arbeitsgericht gelandet oder wie?

gruß, packer

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paula

02.01.2007 um 17:05 Uhr

@packer

bußgeldbescheid? ist der wohl zu schnell gefahren? du meinst wohl zwangsgeld oder nicht?

ob der AG sich gegenüber dritten vertraglich verpflichtet hat, ist bei der prüfung der verletzung von mitbestimmungsrechte erst einmal unerheblich. ob der AG seine verträge einhalten kann ist dem ArbG wohl egal. sonst könnte sich der AG ja immer auf solche verträge berufen. ich glaube das gäbe wohl eine ganz neue industrie: kaufen sie sich von ihrem MBR frei gegen einen vertrag mit uns...

falls es hier um eine freiwillige BV ohne nachwirkung ist, ist es für den AG aber natürlich ein leichtes die BV zu kündigen und die verpflichtung ist rück zuck auch weg. aber wenn du hier mehr infos willst bitte ein wenig mehr input

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Fayence

02.01.2007 um 17:05 Uhr

Melanie,

Euer AG hat sich also einem Dritten gegenüber vertraglich verpflichtet, gegen eine bestehende BV zu verstossen! Finde ich toll!

Aber was wird passieren, wenn der BR zum Arbeitsgericht marschiert? Ein Arbeitsrichter wird als allererstes prüfen, ob die BV überhaupt rechtens ist und falls ja, wird er dem AG aufgeben, die Umsetzung dieser Handlung zu unterlassen und ihm ein Strafgeld androhen.

Die vertragliche Verpflichtung des AGs gegenüber Dritten, ist doch völlig getrennt zu sehen. Wenn der AG eine Leistung zugesagt hat, die er dann doch nicht erbringen kann, ist er dem Dritten gegenüber verpflichtet; muss z.B. Schadensersatz leisten.

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packer

02.01.2007 um 17:07 Uhr

hi paula,

zwangsgeld hört sich immer so hart an :)

nee, hast natürlich recht...

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