Kündigungsschutz des Ersatzmitglieds
Hallo, habe eine Frage. Ich habe als Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung teilgenommen. Unser BR wurde erst kürzlich gewählt und ich war in diesem Falle durch Urlaub etc. anderer Kollegen, Nachrücker bzw. Ersatzmitglied. Wie ist das jetzt mit dem Kündigungsschutz für Nachrücker bzw. Ersatzmitglieder? Gilt dieser bis 1 Jahr nach Teilnahme??? oder doch länger. Über Antwort würde ich mich freuen.
Community-Antworten (9)
31.12.2006 um 16:49 Uhr
@ VolkerP ,
normalerweise würde ich dich auf die Suchfunktion veweisen,aber es ist kurz vor Neujahr und dieses Thema kennen wir schon auswendig!! -Wahlbewerber-halbes Jahr Kündigungsschutz -Ersatzmitglied-ein Jahr nach der Ladung zur Sitzung
31.12.2006 um 17:18 Uhr
@Bergmann, ich bin vollkommen fasziniert von deiner liebenswürdigen, Ersatzbetriebsratsmitgliederfreundlichen Art! (grins!)
Guten Rutsch!
31.12.2006 um 17:27 Uhr
@ Mona-Lisa ,
wir haben alle mal klein angefangen (lang,lang ist es her !!) ;-))
Dir auch einen guten Rutsch !
31.12.2006 um 18:46 Uhr
Ich wünsche Euch auch ein frohes: Tết Nguyên Ðán, al Hidjra, Rosch ha-Schanah, Norouz, Yılbaşı/Yeni Yıl Neues Jahr! Köstlich, dieses Forum mit Euch und den anderen, die auch immer mal wieder viel Sinn für Humor beweisen ;-)))
31.12.2006 um 18:55 Uhr
Ich hatte ja nur mal gefragt , da ich einen Fall gelesen hatte indem einem Ersatzmitglied der volle Kündigungsschutz nach KSchG Par. 15 genehmigt worden ist. (Volle Amtszeit plus ein Jahr). Das geschah vor dem BundesArbeitsGericht.
31.12.2006 um 19:00 Uhr
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html
Hier dazu der Link.
Guten rutsch auch nochmals an alle und Danke für die Hilfe.
31.12.2006 um 19:12 Uhr
@ VolkerP , ich lese das Urteil anders!Er ist zum Ende März 2001 ordentlich gekündigt worden,da er aber April 2000 an einer Sitzung teilnahm,geniesst er den Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder bis Ende April 2001 (1 Jahr) ! Als AG würde ich ihn neu kündigen zum 01.05.01.
01.01.2007 um 15:00 Uhr
Bergmann, damit ein Ersatzmitglied den besonderen Kündigungsschutz erhält ist eine Ladung zu einer Sitzung nicht nötig.
01.01.2007 um 17:46 Uhr
@ Heini , alles Gute noch fürs Jahr 2007 ! ;-)) den besonderen Kündigungsschutz als Wahlbewerber bekommt er bei Teilnahme als Kandidat. den besonderen Kündigungsschutz als Ersatzmitglied BR bekommt er frühstens mit der Ladung zur Sitzung und spätestens mit der Teilnahme an der BR-Sitzung bzw. mit den Vertreten eines verhinderten BR´s ! Oder welchen besonderen Kündigungsschutz meintest du ?
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