Erstellt am 31.12.2006 um 15:49 Uhr von Bergmann
@ VolkerP ,
normalerweise würde ich dich auf die Suchfunktion veweisen,aber es ist kurz vor Neujahr und dieses Thema kennen wir schon auswendig!!
-Wahlbewerber-halbes Jahr Kündigungsschutz
-Ersatzmitglied-ein Jahr nach der Ladung zur Sitzung
Erstellt am 31.12.2006 um 16:18 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
ich bin vollkommen fasziniert von deiner liebenswürdigen, Ersatzbetriebsratsmitgliederfreundlichen Art! (grins!)
Guten Rutsch!
Erstellt am 31.12.2006 um 16:27 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
wir haben alle mal klein angefangen (lang,lang ist es her !!) ;-))
Dir auch einen guten Rutsch !
Erstellt am 31.12.2006 um 17:46 Uhr von Lotte
Ich wünsche Euch auch ein frohes:
Tết Nguyên Ðán, al Hidjra, Rosch ha-Schanah, Norouz, Yılbaşı/Yeni Yıl
Neues Jahr!
Köstlich, dieses Forum mit Euch und den anderen, die auch immer mal wieder viel Sinn für Humor beweisen ;-)))
Erstellt am 31.12.2006 um 17:55 Uhr von VolkerP
Ich hatte ja nur mal gefragt , da ich einen Fall gelesen hatte indem einem Ersatzmitglied der volle Kündigungsschutz nach KSchG Par. 15 genehmigt worden ist. (Volle Amtszeit plus ein Jahr). Das geschah vor dem BundesArbeitsGericht.
Erstellt am 31.12.2006 um 18:00 Uhr von VolkerP
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html
Hier dazu der Link.
Guten rutsch auch nochmals an alle und Danke für die Hilfe.
Erstellt am 31.12.2006 um 18:12 Uhr von Bergmann
@ VolkerP ,
ich lese das Urteil anders!Er ist zum Ende März 2001 ordentlich gekündigt worden,da er aber April 2000 an einer Sitzung teilnahm,geniesst er den Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder bis Ende April 2001 (1 Jahr) !
Als AG würde ich ihn neu kündigen zum 01.05.01.
Erstellt am 01.01.2007 um 14:00 Uhr von Heini
Bergmann,
damit ein Ersatzmitglied den besonderen Kündigungsschutz erhält ist eine Ladung zu einer Sitzung nicht nötig.
Erstellt am 01.01.2007 um 16:46 Uhr von Bergmann
@ Heini ,
alles Gute noch fürs Jahr 2007 ! ;-))
den besonderen Kündigungsschutz als Wahlbewerber bekommt er bei Teilnahme als Kandidat.
den besonderen Kündigungsschutz als Ersatzmitglied BR bekommt er frühstens mit der Ladung zur Sitzung und spätestens mit der Teilnahme an der BR-Sitzung bzw. mit den Vertreten eines verhinderten BR´s !
Oder welchen besonderen Kündigungsschutz meintest du ?