Erstellt am 30.12.2006 um 16:45 Uhr von Uschi
Hallo Speedly,
das hätte ich allerdings auch gefragt. Sorry, als ich den Beitrag gelesen habe, wußte ich nicht, ob das wirklich ernst gemeint ist. Dann habe ich überlegt, was ich damals als Wahlvorstand wohl falsch gemacht habe, als ich die Arbeiten an meinem Arbeitsplatz erledigt hatte. Wenn Du ein bißchen googelst, findest Du reichlich Beiträge zum Thema, meine Aufgaben als Wahlvorstand. Normalerweise bieten Gewerkschaften auch Schulungen an. Aber, zum einen weiß ich nicht, ob dies "außer der Reihe der üblichen BR-Wahltermine" angeboten wird und zum anderen ist ja keiner von Euch in der Gewerkschaft.
Aber beantworte bitte mal die Frage, wofür Ihr drei Arbeitsplätze für die vorübergehende Aufgabe haben wollt?
Erstellt am 30.12.2006 um 16:56 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
Grob gesagt steht euch als WV das Gleiche zu wie euren späteren BR.Sämtliche notwendigen Kosten sind vom AG zu tragen.
Die Beantwortung der Frage von Uschi ist in Hinsicht auf notwendig interessant !
Erstellt am 30.12.2006 um 17:43 Uhr von Alter Betriebsrat
Hallöle !
Würde auch sagen, wählt erst mal den Wahlvorstand, der hoffentlich zustande kommt und dann nach einer Schulung, die Euch, nach Beschluss des WV zusteht, geht zügig an die Realisation. Nur so entgeht Ihr der Gefahr, bei dem mit vielen Fallstricken ausgestatteten Wahlverfahren, eine Anfechtbarkeit der BR-Wahlen zu riskieren. Bis dahin gebe ich Uschi recht und dann kommt Bergmann
Grüssle
Erstellt am 30.12.2006 um 18:11 Uhr von Fayence
@ Speedly
Der Wahlvorstand hat Anspruch auf einen Raum, in welchem er ungestört seine Wahlvorstandssitzungen abhalten kann = 1 Tisch + 3 Stühle.
Es wäre mir völlig neu, dass ein WV bis zur Wahl jeden Arbeitstag ganztägig mit Wahlvorbereitungen verbringen muss. Die Einrichtung eines kompletten Büros ist daher völlig überzogen. Ebenfalls könnt Ihr einen Anspruch auf einen abschließbaren Schrank geltend machen, in welchem die Wahlunterlagen untergebracht werden können und vor dem Zugriff Unberechtigter geschützt sind.
Desweiteren hat der AG NUR die erforderlichen und notwendigen Kosten zu tragen, die mit der Wahl im Zusammenhang stehen. Druck- und ev. Versandkosten Wahlunterlagen; Wahlurne. Selbst den Anspruch auf einen eigenen PC für die Wahl würde ich schon kritisch beäugen!
Erstellt am 30.12.2006 um 21:13 Uhr von Speedly
ahh .. ok :) danke fuer die antworten.
ich habe mich da auf einen anderen BR verlassen.
er sagte wir sollen gleich einen raum fuer die groesse bis 9 personen + verhandlungstisch etc. requesten... dieser raum soll nachher als BR buero dienen.
wir haben 3 arbeitstische requestet da es uns auch geraten wurde.
nun haben wir natuerlich die offenen fragen ( warum 3 tische etc. ) ..
dummerweise haben wir alles in eigenverantwortung gemacht ohne gewerkschaft und kennen uns nicht so super damit aus .. muessen ja erstmal die wahlen schaffen.
sobald der wahlvorstand gewaehlt wurde werden wir gleich einen beschluss zur schulung machen .. wir muessen ja wissen wie wir die wahl des BR vorbereiten.
aber leider muss ich noch ne menge lernen ... ich kann euch sagen .. das hat alles ne menge nerven gekostet ueberhaubt soweit zu kommen und den aushang zu machen ;) ich bin mir wie ein attentaeter vorgekommen .. da ich mit allen in der firma sehr gut auskomme.
nur leider gefaellt mir nicht wie es in anderen abteilungen zugeht, das ist der grund
warum ich haus und hof riskiert habe um an einen BR zu kommen.
ich hoffe wir bekommen alles reibungslos geregelt ... unsere geschaeftsleitung ist
schon sehr zufrieden das wir alles ohne externe ( verdi ) gemacht haben. naja .. einen BR haetten sie schon gerne verhindert. ;)
wenn jemand links haette wo ich informationen ueber die waheln nachlesen koennte waehre ich dankbar.
Erstellt am 30.12.2006 um 21:34 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
Gratulation-bisjetzt habt ihr es geschafft!
"ich habe mich da auf einen anderen BR verlassen."
Prima,da hast du ja eine Informationsquelle !
"dummerweise haben wir alles in eigenverantwortung gemacht ohne gewerkschaft "
Warum dummerweise-es geht auch ohne !Betrachte die GW als Dienstleister-wenn du sie brauchst,nimm sie in anspruch-umsonst ist sie aber nicht !!
"das hat alles ne menge nerven gekostet "
Als BR wird es dich noch viel mehr Nerven kosten !
"wenn jemand links haette wo ich informationen ueber die waheln nachlesen koennte waehre ich dankbar."
Lies hier doch mal die Beiträge durch in der Suchfunktion.-Jede Menge Tipps und Tricks !!
Viel Glück !!
Erstellt am 30.12.2006 um 22:30 Uhr von peters
Speedly,
ich an deiner Stelle würde mir ohne Schulung und ohne Unterstützung einer Gewerkschaft auch recht hilflos vorkommen. Vor Allem, wenn Ihr scheinbar erstmals einen BR aufstellen wollt, müsst ihr doch sattelfest sein, sonst werden Eure Anliegen gleich vom Arbeitgeber vom Tisch gewischt. Und zu riskieren, dass die Wahl wegen eines Formfehlers nicht klappt, wäre auch sehr fatal.
Ich sehe es ebenso, dass drei komplette Arbeitsplätze nur für den Wahlvorstand nicht begündbar sind. Wenn Ihr allerdings noch keinen BR habt und somit auch keinen eigenen Raum, in dem die Wahlunterlagen sicher untergebracht werden können, dann solltet ihr schon einen Raum fordern, den ja der spätere BR dann weiter nutzen kann.
Macht dem Arbeitgeber klar, dass ihr sehr wohl die notwendige Ausstattung für Eure Arbeit beansprucht, aber dabei auch auf Wirtschaftlichkeit achtet und keine überzogenen Forderungen stellt. Dann werdet Ihr vermutlich am ehesten zum Ziel kommen. Allein mit den Wahlunterlagen werdet Ihr sicher keine drei Schreibtische mitsamt Rollcontainern füllen können.
Erstellt am 02.01.2007 um 20:44 Uhr von Speedly
@Uschi,
wir wollten den raum gleich ready fuer 7 leute gestalten.
also alles fertig haben damit der gewaehlte BR im anschluss seinen
job machen kann ..
was ist den standard in einem 7 koepfigen BR raum ?
oder besser .. was kann man verlangen damit alle gut arbeiten koennen ?
wir wollen ja auch keine grossen kosten verursachen.. aber einen gut vorbereiteten raum wollen wir schon gern.
Erstellt am 02.01.2007 um 20:51 Uhr von Fayence
Speedly,
noch einmal! Erst einmal muss ein BR gewählt sein und bis dieser rechtskräftig im Amt ist, wird es noch etwas dauern! Und erst dann, greift der § 40 BetrVG so richtig.
Weil es so schön passt "Bevor ein Bauer Früchte ernten kann, muss erst einmal das Feld bestellt sein und die Früchte reif!". Ihr habt gerade erst einmal das Feld gegrubbert...
Und selbst ein 7köpfiger BR wird seinen Anspruch auf 3 Schreibtische, inkl. Rollcontainern nur schwerlich durchsetzen können. 3 voll ausgestattete Arbeitsplätze stehen Euch schlicht weg und einfach nicht zu.
Erstellt am 02.01.2007 um 20:58 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
7 Köpfiger BR-Raum ? 4001-5000 Mitarbeiter habt ihr ,damit ihr die Berechtigung habt ,7 BR´s freizustellen ?Bei der Zahl kommt es mir komisch vor,vorher noch keinen BR gehabt zu haben !
Oder ihr habt 101-200 AN und stellt 7 neue Betriebsratmitglieder .Dann könnt ihr einen gesonderten Sitzungsraum beantragen !Und das BR-Zimmer mußte nur großzügig großgenug für den Freigestellten sein !
Erstellt am 03.01.2007 um 12:05 Uhr von Speedly
@Bergmann,
wir haben 101-200 mitglieder und stellen 7 neue betriebsratmitglieder.
das hatten wir angefordert !
Raum für mindestens 5 Personen abschließbar
Schreibtische inkl. Stühle für 3 Personen
Rollcontainer 3 abschließbar
Schreibmaterialien (Blöcke, Stifte, Ordner,....)
Schrank abschließbar
Besprechungstisch inkl. Stühle 5-8 Personen
3 Computer + Monitore (Software=Officeausstattung)
Telefon
Fax
Drucker
EMail Verteiler
Falls ihr einen Raum habt, der auch hinterher als BR Büro dienen soll, müsste dieser Aufgrund der Größe des Gremiums für mindestens 7 Betriebsratsmitglieder zuzüglich Bürokraft ausgelegt sein.
Erstellt am 03.01.2007 um 12:30 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
ich seh das nicht so !Ihr habt einen Freigestellten und das ist dann sein Büro.Wenn ihr Sitzung habt , könnt ihr in einen größeren Raum ausweichen wie Besucherraum,Konferenzzimmer etc.Nur wenn das nicht gegeben ist,hätte euer Antrag erfolg !Mit euren Material sehe ich es genauso,1 mal als Austattung fürs spätere BR-Büro o.k. aber 3 mal ?
Erstellt am 03.01.2007 um 12:43 Uhr von Speedly
@Bergmann,
ich habe doch nochmal eine frage wegen des freizustellenden betriebsrats.
wir sind unter 200 mitarbeiter ... laut §38 punkt1 kann erst ab 200 bis 500 ein
mitarbeiter freigestellt werden.
ich habe aber noch auflage 66 .. hat sich da was geaendert ?
oder verstehe ich das falsch ?
Erstellt am 03.01.2007 um 12:51 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
es hat sich nichts geändert.Du hast Recht-Hast du alle eingerechnet-auch die Fremdarbeiter und sonstige Wahlberechtigten ?Sonst hilft nur Verhandlungsgeschick mit den AG um einen Freigestellten zu bekommen !
Erstellt am 03.01.2007 um 13:28 Uhr von Fayence
Speedly,
jetzt komm aber mal langsam von Deiner Anspruchshaltung runter! Auch ein Fax steht einem BR nicht einfach so zu! Der AG muss ausschliesslich Sachmittel in dem Umfang zur Verfügung stellen, die für die BR-Arbeit erforderlich sind. Und die Erforderlichkeit hat der BR ggf. darzulegen.
Und wenn in Eurem Betrieb i.d.R. nicht mehr als 200 AN beschäftigt sind, solltet Ihr Euch gar nicht erst mit dem Gedanken anfreunden, dass ein BRM gem. §38 BetrVG freigestellt wird.
Mehr dazu: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7262.pdf
Erstellt am 03.01.2007 um 14:05 Uhr von Speedly
@Bermann,
wir kommen nicht ueber 200 ... soweit ich informiert bin.
und dazu kommt .. wenn ich richtig liege .. nur mitarbeiter die 6 monate
bei der firma arbeiten auch wahlberechtigt sind oder ?
Erstellt am 03.01.2007 um 14:12 Uhr von Speedly
@Fayence,
wie oben schon beschrieben habe ich diese informationen von einem betriebsrat hier in der firma bekommen.
von mir aus muessen wir nichts weiter haben als das was zusteht .. und ich wollte nur wissen was man beantragen muss um seine arbeit zu machen.
wir wollen auch keinen BR freigestellt haben,
sondern ich wollte von bergmann nur wissen wollte ob ich mit §38 falsch liege.
hier will keiner freigestellt werden, keiner .. alle haben tolle jobs.. nur wollen wir was fuer die restlichen mitarbeiter
in unserer firma bewirken.
Erstellt am 03.01.2007 um 20:17 Uhr von Bergmann
@ Speedly ,
du liegst richtig mit §38 unter 200 MA steht euch kein Freigestellter zu.
`Tschuldigung,da war ich ein wenig zu schnell bzw. aus dem Gedächnis heraus auf der falschen Fährte !
Wer viel tut,der macht viele Fehler-wer wenig tut,der macht wenig Fehler-wer garnix tut,macht keine Fehler-wer keine Fehler macht wird befördert !(alter Bergmannsspruch)
Erstellt am 03.01.2007 um 23:21 Uhr von Fayence
Speedly,
dann ist ja gut! ;-)
Im Link findest Du alles, was Ihr braucht!