Keine Deutschkenntnisse
Hallo, im Moment haben wir sehr viele Leiharbeitnehner, mit keinen Deutschkenntnissen! Können wir als Betriebsrat Deutschkenntnisse fördern, mit Nachweis, bei Einstellungen?
Denn wir haben ein extremen Verständigungsproblem?
Danke.
Community-Antworten (7)
06.11.2018 um 12:15 Uhr
Ein Deutschnachweis zur Förderung der Deutschkenntnisse? Was ist denn das für ein Vorschlag. Wenn es Verständigungsprobleme gibt (warum schreibst du das mit Fragezeichen) dann sollte der BR ja wohl andere Maßnahmen fordern. Schaut doch mal in §§ 96ff. Was sagt denn der AG dazu? Grundsätzlich ist das erst einmal sein Thema
06.11.2018 um 14:31 Uhr
Denke mal eher, dass Hauer meint, dass der BR zur Vermeidung von Verständnisproblemen zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern hier seine Einstellungszustimmung für die Leiharbeitnehmer davon abhängig machen möchte, ob der einzustellende über Grundkenntnisse in Deutsch verfügt und das entsprechend auch nachgewiesen haben möchte.
Da diese temporären Arbeitnehmer in der Regel nur für kurze Zeit eingeplant werden, ist die Frage ob ein Hinweis auf §§ 96 ff. hier nicht hilfreich.
Hier könnte der BR sicherlich auf den AG zugehen und mal nachfragen, wie sichergestellt ist, dass z.B. die Sicherheitsunterweisungen für die Leiharbeitnehmer ordnungsgemäß sichergestellt werden kann wenn es an den Deutschkenntnissen hapert. Vielleicht merkt der AG (wahrscheinlich eher nicht) dann, dass hier etwas passieren muss.
Zu überlegen wäre auch, ob man zum Thema Leiharbeit eine BV abschließt in der gewissen Regeln aufgestellt werden, ob jetzt Deutschkenntnisse dazu gehören können, entzieht sich aber meiner Kenntnisnahme.
06.11.2018 um 16:00 Uhr
wo im § 99 BetrVG findest du Gründe für die Ablehnung wegen fehlender Deutschkenntnisse? Außerdem bin ich entsetzt wie wenig sich hier Betriebsräte für die Integration einsetzen....
06.11.2018 um 16:25 Uhr
Also, bitte nicht missverstehen, wir wollen schon diese Kollegen integrieren, aber nur diese müssen auch wollen!
Darum war die Frage ob man einen Deutschkurs verpflichtend machen kann.
Überwiegen haben wir Deutschsprachige MA, nur jetzt kommen immer mehr nicht Deutschsprachige MA.
Leider fallen diese MA, den anderen zur Last, weil sie nix verstehen ihre Arbeit nicht erledigen und die Einarbeitung kein Ende hat, jeden Tag erklärt man auf neue!
Die Arbeit leidet und die Qualität auch!
Wir wollen integrieren, aber ich bin der Meinung, das unsere neuen nicht Deutschsprachigen MA sich auch integrieren lassen müssen.
Und wenn es einen weg gibt, wie man einen Deutschkurs verpflichtend machen kann, wäre uns sehr geholfen!?
Es geht ja auch um Arbeitssicherheit und Arbeitsanweisungen die sich ja im laufenden Geschäft immer ändern.
Bringt ja nix, wenn es Brennt und die MA in die Katine gehen um Kaffe zu trinken, obwohl man ihm gesagt hat, bitte geh zum Sammelpunkt, oder?
Die Arbeitsbelastung unserer Deutschsprachigen MA, steigt durch das ständige nix verstehen und wir werden von Beschwerden überhäuft, von denen die uns gewählt haben.
Danke, bin jetzt fertig.
06.11.2018 um 16:28 Uhr
Sorry @ Ganther, aber das Thema Integration war nicht Bestandteil des Thread :-)
Aber ich bin bei Dir, dass hier sicherlich noch sehr viel passieren muss, aber das ist wie gesagt ein anderes Thema.
Ich für mein Dafürhalten würde auch keine Leiharbeitnehmer aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse ablehnen. Aber hier ging es ursprünglich darum, die Verständigungsprobleme zu lösen. Und das kann nur passieren im Zusammenspiel zwischen BR und AG.
Und der von mir gebrachte Einwand mit einer Sicherheitsunterweisung ist nicht an den Haaren herbeigezogen, hier besteht in der Tat die Gefahr, dass u.a. Leiharbeitnehmer, die nicht deutschsprachig sind, sich ernsthaft verletzen könnten. Denke mal, hier wäre ein Ansatzpunkt für den BR, der auch in der Arbeitssicherheit nicht ganz ohne Möglichkeiten ist.
06.11.2018 um 19:05 Uhr
Mercyful ...hier besteht in der Tat die Gefahr, dass u.a. Leiharbeitnehmer, die nicht deutschsprachig sind, sich ernsthaft verletzen könnten...
Da bin ich erst mal ganz bei Dir. Das ist aber keine Frage des § 99 BetrVG. Da kann sich der BR im Rahmen seine MBR zur Unterweisung perfekt einbringen. Aber eine Unterweisung muss nicht in Deutsch sein. Wir beschäftigen bei uns auch Flüchtlinge und das Thema Unterweisung läuft bei uns inzwischen einfach mehrsprachig.
Hauer
ich verstehe, dass es Probleme in der Integration gibt und dass man daran arbeiten muss. Aber mal an § 80 BetrVG denken, welche Aufgabe der BR hat (....die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen;) und das erreichst Du nicht mit dem Deutschnachweise. Es gibt hier andere Wege und ich finde es etwas sehr kurz gedacht, solche Mitmenschen auszuschließen. Ich verstehe mein Amt als BR anders.
06.11.2018 um 19:35 Uhr
Danke für die Antworten. Wir sind ein sehr jünger Betriebsrat mit nich nicht soviel Erfahrung.
An das mehrsprachige habe ich auch schon gedacht, aber welche Sprachen nimmt man alles, das sich da keiner benachteiligt sieht.
Eins bleibt trotzdem noch, Deutschsprachige MA müssen dennoch erklären und anlernen, alles geht ha nun auch nicht schriftlich.
Aber ich denke das ich aus Euren Antworten was mitnehmen kann.
Vielen Dank dafür.
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