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Beteiligung der JAV an Vorstellungsgesprächen der Auszubildenden?

T
tamirasun
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Bewerbungsgespräche von neuen Auszubildenden. Wir sind ein Krankenhaus und stellen jedes Jahr so um die 25 Auszubildende ein. Nun ist es vermehrt dazu gekommen, daß wir Schüler/ innen hatten, die sozial auffällig waren. So haben wir dieses Jahr eine Schülerin, die von den ersten vier Wochen Ausbildung schon 1,5 Wochen krank war und sich auch in der Klasse eine Art Gang bildet. Wenn ander Fragen stellen,kommt von ihr: Fresse!!!

Oder es wird eine Nonne eingestellt ( Indien) die nachher rausgeschmissen wird, da sie nicht genug Deutschkenntnisse hat. ( Da frage ich mich, auf welcher Sprache haben die beim Vorstellungsgespräch geredet??)

Nun gut, jetzt überlegen wir schon länger die JAV oder mich als Betreuer der Jugendlichen mit in die Vorstellungsgespräche zu gehen. Ich weiß es gibt Betriebe, die dies so machen und natürlich kann man damit auch nicht alles vorhersehen, aber es ist eine Chance.

Weiß jemand ob dazu irgendwo etwas steht? Ich konnte nichts finden. Oder vielleicht gibt es Erfahrungswerte von Euch.

Ziel wäre es jemanden bei den Gesprächen dabei zu haben.

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Community-Antworten (3)

R
rechtso

15.11.2006 um 12:21 Uhr

Hallöchen, also ein Recht an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen gibt es meines Wissens nicht, wohl aber die Möglichkeit sich dieses zu erzwingen. Denn du als BR hast anrecht darauf über alle Bewerber/innen so umfassend informiert zu werden wie es der AG ist. Und vom rein Logischen her wäre es Sinnvoll dich ins Vorstellungsgespräch einzubeziehen bevor man die gleiche Zeit nochmal investiert. Denn wie sollst du einer Einstellung wiedersprechen wenn du die eventuell Geeigneteren Bewerber nicht kennst. Also wo etwas steht weis ich nicht aber so haben wir uns unsere Teilnahme ermöglicht. MfG

A
Angi1

15.11.2006 um 13:33 Uhr

Hallo Tamirasun,

siehe dazu im Fitting § 99 BetrVG RN 48 "Die auf Grund von Berufsausbildungsverhältnissen und ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen. Dazu zählen auch moderne Auswahlverfahren ( z.B. Assessment Center) so dass jede Form eines der angestrebten Beschäftigung vorgelagerten "Trainings" ohne das eine solche Beschäftigung nicht möglich wäre, bereits Einstellung ist, unabhängig davon, ob die Personen danach als Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter beschäftigt oder aber nicht genommen werden."

MfG Angi1

T
tamirasun

15.11.2006 um 13:53 Uhr

Danke, das hilft mir weiter.... !!!

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