Erstellt am 27.12.2006 um 18:21 Uhr von Fayence
HansM,
da bleibt nur der §23 BetrVG oder eine entsprechende Reaktion des Arbeitgebers!
Um was für Adressen handelt es sich denn und um welche Empfänger?
Erstellt am 27.12.2006 um 18:37 Uhr von Kölner
@Fayence
Er hat die internen Adressdaten von Gewerkschaftsmitgliedern an die Gewerkschaft weitergegeben.
Erstellt am 27.12.2006 um 18:54 Uhr von Konrad
@ Kölner, wenn das so ist ist völlig legal! Die Adressdaten sind der Gewerkschaft
sowieso bekannt, dient i.d. R. der Zuordnung zum Betrieb und Aktualisierung.
"Kölle allaf!"
Erstellt am 27.12.2006 um 19:27 Uhr von Gevatter
@ Konrad, ich glaube das war von Kölner nicht wirklich ernst gemeint. @ Kölner, also manchmal.... grins
Erstellt am 27.12.2006 um 19:28 Uhr von Fayence
Mein lieber kölscher Jeck,
dass Du in Anbetracht der Tages- und Jahreszeit so zu scherzen aufgelegt bist! :-))
Erstellt am 27.12.2006 um 19:34 Uhr von Mona-Lisa
@Konrad,
jetzt bist du Kölner aber gewaltig auf den Leim gegangen.... Und das auch noch völlig legal..... :-))
Erstellt am 27.12.2006 um 19:40 Uhr von Gevatter
Schlimmer wär das Ganze, wenn der BRV der Telekom die Telefonnummern der Betroffenen zur Verfügung gestellt hätte und die hätten denen dann rechtswidrig eine Pizza bestellt.