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Weitergabe von Internen Daten durch BRV

H
HansM
Jan 2018 bearbeitet

Unser BRV hat interne Daten (Adressen) an Externe weitergegeben. Wie ist dieser Vertrauensbruch zu ahnden?

4.92007

Community-Antworten (7)

F
Fayence

27.12.2006 um 19:21 Uhr

HansM,

da bleibt nur der §23 BetrVG oder eine entsprechende Reaktion des Arbeitgebers!

Um was für Adressen handelt es sich denn und um welche Empfänger?

K
Kölner

27.12.2006 um 19:37 Uhr

@Fayence Er hat die internen Adressdaten von Gewerkschaftsmitgliedern an die Gewerkschaft weitergegeben.

K
Konrad

27.12.2006 um 19:54 Uhr

@ Kölner, wenn das so ist ist völlig legal! Die Adressdaten sind der Gewerkschaft sowieso bekannt, dient i.d. R. der Zuordnung zum Betrieb und Aktualisierung. "Kölle allaf!"

G
Gevatter

27.12.2006 um 20:27 Uhr

@ Konrad, ich glaube das war von Kölner nicht wirklich ernst gemeint. @ Kölner, also manchmal.... grins

F
Fayence

27.12.2006 um 20:28 Uhr

Mein lieber kölscher Jeck,

dass Du in Anbetracht der Tages- und Jahreszeit so zu scherzen aufgelegt bist! :-))

M
Mona-Lisa

27.12.2006 um 20:34 Uhr

@Konrad, jetzt bist du Kölner aber gewaltig auf den Leim gegangen.... Und das auch noch völlig legal..... :-))

G
Gevatter

27.12.2006 um 20:40 Uhr

Schlimmer wär das Ganze, wenn der BRV der Telekom die Telefonnummern der Betroffenen zur Verfügung gestellt hätte und die hätten denen dann rechtswidrig eine Pizza bestellt.

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