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MAV: wie viele Bewerber werden gemeldet?

S
susireich
Jan 2019 bearbeitet

Hallo,

eine Stelle soll neu besetzt werden, es finden Vorstellungsgesprache statt, die Teilnehmer des Arbeitgebers beraten, wer am besten geeignet ist.

Muss jetzt nur eine Person der MAV gemeldet werden, nämlich die, die eingestellt werden soll oder könnten oder müssten es auch mehr sein?

Wahl Nummer 1 passt der MAV nicht, also fällt die Wahl und die Entscheidung auf Nummer 2!?

Wo ist das bitte geregelt (MVG, MAVO, Protokollerklärungen, Randziffern ...)?

Dankeschön.

LG

29502

Community-Antworten (2)

K
krambambuli

26.11.2018 um 15:02 Uhr

MAV unterliegt nicht dem BetrVG sondern Kirchenrecht. Aber vielleicht gibt es da einen ähnlichen Paragraphen wie der § 99 BetrVG. Und da werden Gründe genannt, warum der BR nein sagen kann.

Die Nr.1 passt uns nicht, wäre kein Grund nein zu sagen.

W
wdliss

26.11.2018 um 15:23 Uhr

§34 Abs 2 MAVO

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