Hallo,

eine Stelle soll neu besetzt werden, es finden Vorstellungsgesprache statt, die Teilnehmer des Arbeitgebers beraten, wer am besten geeignet ist.

Muss jetzt nur eine Person der MAV gemeldet werden, nämlich die, die eingestellt werden soll oder könnten oder müssten es auch mehr sein?

Wahl Nummer 1 passt der MAV nicht, also fällt die Wahl und die Entscheidung auf Nummer 2!?

Wo ist das bitte geregelt (MVG, MAVO, Protokollerklärungen, Randziffern ...)?

Dankeschön.

LG