Einblicke in die Geschäftsberichte
Frohe Weihnacht gehabt zu haben. Eine Frage zu Geschäftsberichten. Steht es dem BR zu Einblicke in den Firmeninternen Geschäftsberichte zu nehmen. Ist der AG vielleicht sogar verpflichtet uns diese auf Wunsch auszuhändigen. Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (1)
27.12.2006 um 18:51 Uhr
"Frohe Weihnacht gehabt zu haben." Dito!
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Dann siehe § 106ff. Habt Ihr keinen WA bzw. muss ein solcher nicht eingerichtet werden, siehe § 110 Abs. 2. BetrVG.
Auch ist der AG sowieso gehalten, alle AN mind. 1x jährlich im Rahmen einer Betriebsversammlung über die wirtschaftliche Lage zu unterrichten.
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