Erstellt am 27.12.2006 um 17:51 Uhr von Fayence
"Frohe Weihnacht gehabt zu haben." Dito!
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Dann siehe § 106ff.
Habt Ihr keinen WA bzw. muss ein solcher nicht eingerichtet werden, siehe § 110 Abs. 2. BetrVG.
Auch ist der AG sowieso gehalten, alle AN mind. 1x jährlich im Rahmen einer Betriebsversammlung über die wirtschaftliche Lage zu unterrichten.