Erstellt am 20.09.2006 um 13:15 Uhr von waschbär
frank,
nicht das mir bekannt ist. allerdings würde ich es aus formalen und höfflichkeits gründen machen.
weil ja 25-30 % in der GW sind.
und was schade es euch ?
kostet nicht könnte aber unterumständen etwas bringen...
Erstellt am 21.09.2006 um 08:37 Uhr von Kleine Hexe
Falsch!
Sind im Betrieb Gewerkschaften vertreten dann müssen diese eingeladen werden.
aus:
http://www.betriebsratsvorsitzender.info/informationen/index4.php#2
Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Versammlungen sind den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können kraft eigenen Rechts an sämtlichen Versammlungen teilnehmen. Sie haben ein eigenständiges Rede- und Beratungsrecht. Sie bedürfen keiner besonderen Genehmigung. Der Arbeitgeber kann der Teilnahme von Vertretern der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften grundsätzlich nicht widersprechen oder sie verhindern.
Auch der Betriebsrat kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten grundsätzlich nicht verhindern. Lehnt der Betriebsrat die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters ab, so handelt er pflichtwidrig und läuft Gefahr, eine grobe Pflichtverletzung zu begehen.
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ihr müsst sogar den AG zu Wort kommen lassen, auch wenn sich die MA nicht dafür interessieren was er erzählt.
Erstellt am 21.09.2006 um 11:18 Uhr von waschbär
kleine hexe,
danke für die info.
hast einen alten hasen was bei gebracht...
Erstellt am 21.09.2006 um 11:34 Uhr von Kleine Hexe
@waschbär
meinst du jetzt das mit den Gewerkschaften oder das mit dem Arbeitgeber? :-)))
Zumind. bei unseren Betriebsversammlungen schlafen beim *Vortrag* des AG mehr MA als beim Gewerkschaftsvertreter.
Erstellt am 21.09.2006 um 13:16 Uhr von waschbär
@ kleine hexe,
beides, bin auch schon mal beim Ag vortrag eingeschlafen.... wie gut das keiner mein geschnarche gehört hatte 8glaube ich..) ;-))