Hallo,
wir haben am 29.09.06 eine Betriebsversammlung, die wir als Betriebsrat organisieren.
Es wurde in unserem Gremium angesprochen, bei dieser Veranstaltung die Vertretung der Gewerkschaft nicht mit einzuladen, da in zurückliegenden Versammlungen kein besonderes Interesse feststellbar war. (Organisationsgrad beträgt bei uns in der Firma ca. 25-30 Prozent)
Unsere Frage ist es nun,
sind wir verpflichtet, einen Gewerkschaftsvertreter zu unserer Betriebsversammlung einzuladen ?


Im voraus vielen Dank


Frank Mi.