Moin zusammen,
die Besserungswünsche haben funktioniert, kann schon wieder aus den Augen gucken, vielen Dank. War wirklich so Fayence, unser Anwalt hatte davon abgeraten. Aber ich räume ein, das bis heute nicht so richtig verstanden zu haben. Aber je öfter ich beim Arbeitsgericht war, desto mehr habe ich die Erfahrung gemacht, daß vor Gericht wirklich gar nichts sicher ist. Da hab ich schon die dollsten Dinger erlebt und mittlerweile glaub ich auch nicht mehr alles, was Anwälte so erzählen.
Interessant ist dieser Fall hier allemal. Mir will z.B nicht in den Kopf, warum ein Azubi, der noch in der Probezeit ist, objektiv schlechter gestellt sein soll, als ein Azubi, der diese bereits überstanden hat. Der Gesetzgeber läßt ja zu, daß ein Azubi quasi vom ersten Tag seiner Betriebszugehörigkeit sowohl das aktive, als auch das passive Wahlrecht hat, aber einen Schutz für Azubi's in der Probezeit soll es nicht geben ? Das macht irgendwie keinen Sinn. Und ein Urteil, daß Azubi's in der Probezeit betriebsverfassungsrechtliches Kanonenfutter sind, haben wir auch nicht gefunden.
Eine Probezeit ist sicher eine Form der ( vorläufigen ) Befristung. Auch wenn ein Ausbildungsvertrag ein befristeter Vertrag ist, so stellt er nicht, wie z.B § 14 Abs 1 TzBfG darauf ab, die Probezeit zu überstehen, sondern den Zweck der erfolgreichen Ausbildung zu erreichen.
Wie kann dann, bei dieser Überlegung, eine Probezeit höherwertig sein, als der Sonderkündigungsschutz ?
Also ich würde auf jeden Fall KüschKlage einreichen.