Wir habe hier bei uns im Betrieb im November die JAV neu gewählt (3 Mitglieder) Eins der gewählten Mitglieder (ein sehr junger und mit verlaub auch sehr vorlauter Lehrling) befindet sich noch in der Probezeit (4 Monate lt. Arbeitsvertrag) und genau dieser wurde jetzt mit auslaufen der Probezeit zu 31.12.2006 gekündigt .Weiß jemand wie es sich in so einem Fall mit dem Kündigungsschutz verhält .Hat eine Schutzklage aussicht auf Erfolg? Die wählbarkeit haben wir überprüft für JAV-Mitglieder gibt es keine Mindestbetriebszugehörigkeit.