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Geldwerter Vorteil bei Seminar

E
Erbse31
Feb 2019 bearbeitet

Während des Seminars wird man voll Verpflegt. Frühstück, Mittagessen, Abendessen. Darf der Arbeizgeber dies als Geldwerten Vorteil sehen.? Und dies mit der Lohnabrechnung verrechnen.?

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

01.11.2018 um 20:16 Uhr

Bestenfalls kann er die sogenannten Haushaltsersparnisse abziehen.

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