Erstellt am 20.12.2006 um 06:47 Uhr von Werner
Hallo primesbert,
soweit mir bekannt ist gilt der Vertrauensschutz bis zum Jahrgang 1952 ohne weitere Ausnahmen
Erstellt am 20.12.2006 um 08:16 Uhr von gasmann
hallo primesbert, die altersteilzeit geht bis baujahr 54, wobei der br versuchen muss mit dem arb. geb. so viel wie möglich zu den bis zu 18% (monatlich 0,3%) verlust auszuhandeln. danach ist atz nicht mehr möglich. schwerbehinderte gehen mit 63 in den ruhestand. sonderregeln würde ich mit dem rententräger aushandeln.
Erstellt am 20.12.2006 um 08:23 Uhr von Werner
Hab nochmal nachgelesen.
jahrgang 54 ist richtig.
rotwerd
Erstellt am 20.12.2006 um 12:34 Uhr von Rote Berta
Altersteizeit endet nach derzeitiger Gesetzeslage am 31.12.2009. Da das Mindesteintrittsalter in die Altersteilzeit 55 Jahre beträgt, ist bei Jahrgang 1954 Schluss!
Frühestmöglicher Renteneintrit mit Vertrauensschutz ATZ wäre mit 62 Jahren und 10,8% Abzug für die Jahrgänge 1950 bis 1954.
Vertrauensschutz gibt es aber nur, wenn ein verbindlicher Vertrag über Altersteilzeit bis 31.12.2006 unterschrieben wurde und 35 Beitragsjahre (§ 54 SGB VI) da sind.
Gruß Rote Berta
Erstellt am 20.12.2006 um 15:19 Uhr von Rote Berta
Tut mir leid, ich lese es nicht anders - mit Vollendung des 55. Lebensjahres und spätestens ab 31.12.2009 - unter § 2 (1) ATZG das 55. Lebensjahr vollendet haben. Kann mich Deiner Meinung nicht anschließen. Vieleicht gibt es noch andere Meinungen dazu?
Rote Berta
Erstellt am 20.12.2006 um 15:29 Uhr von Fayence
Rote Berta,
es soll Arbeitnehmer geben, die entsprechende Abschläge ihrer Altersrente in Kauf nehmen wollen/können! Auch gibt es rein AG finanzierte ATZen; warum sollten solche Regelungen nicht mehr möglich sein?
Erstellt am 20.12.2006 um 15:35 Uhr von w-j-l
Da stößt Du auf ein auch mir bekanntes Problem, Rote Berta.
Die Antworten von Ramses II sind nur selten unmittelbar hilfreich. Sie fordern Dich meist auf, nachzulesen und dann (für manche das größere Problem) auch zu verstehen oder (noch größeres Problem) die Interpretation zu akzeptieren.
Das ATZ-Gesetz regelt im Grundsatz die Förderung von ATZ-Arbeitsverhältnissen durch die BA, aber es ist natürlich keinem AG verwehrt, mit Dir einen Vertrag zu machen, nach dem Du künftig 50% arbeitest, und dafür 70% (oder 83%, oder sonst einen Satz) an Gehalt bekommst, soweit Du u.U. dafür auch noch hinnimmst, mit Rentenkürzungen zu leben.
Erstellt am 20.12.2006 um 15:36 Uhr von w-j-l
Scheiß-Telefon, nun war Fayence wieder mal schneller.......
Erstellt am 20.12.2006 um 16:53 Uhr von Fayence
w-j-l,
freu Dich doch, wenn noch jemand mit Dir sprechen will! :-)))
Erstellt am 20.12.2006 um 17:22 Uhr von w-j-l
Tu ich, keine Frage, aber das waren genau die fehlenden 7 Minuten. ;-)
Erstellt am 20.12.2006 um 17:28 Uhr von Fayence
Tja, Männer & Multitasking ... *rotfl*
P.S.
Welchen Wein gibt es denn in diesem Jahr zum Fest?
Erstellt am 20.12.2006 um 23:29 Uhr von Tannenbaum
Hallo Rote Berta
du hast mit deinen Ausführungen zur ATZ recht.
Wir haben zur ATZ eine BV, die besagt das höchstens 6 Jahre ATZ möglich sind.
Wenn man rechnen kann, fallen bei uns schon die Jahrgänge 54 raus, da diese 7 Jahre brauchen im Zusammenhang mit Vertrauensschutz,( Rente mit 62 und 10,8 % Abschläge) auser man ist schwerbehindert. Dann ist die Möglichkeit MIT Abschluss ATZ bis 31.12.2006 noch mit 60 in Rente zu gehen mit Abschlägen von 10,8 %.
Bei uns wurden sei Nov. 06 50 ATZ abgeschlossen. Alle ATZs beginnen 2009
Erstellt am 20.12.2006 um 23:38 Uhr von Fayence
Tannenbaum,
bevor Du noch so eine Antwort schreibst, solltest Du ein paar Kerzen anzünden...
Erstellt am 20.12.2006 um 23:57 Uhr von Tannenbaum
Fayence
ja es ist so.
wer am 01.01.2007 schwerbehindert ist, kann mit Abschluss von ATZ vor dem 31.12.2006 Vertrauensschutz mit 60 in Rente / Abschläge sind 10.8 %.
ATZ muss aber vor dem 31.12.2009 beginnen.
Beispiel: Jahrgang 54, schwerbehindert ATZ 5 Jahre Beginn der ATZ J. 2009, Rente mit 60 J. 2014
Geht aber nur bis Jahrgang 52 wegen Vertrauensschutz Stichtag 31.12.2006
Diese Auskunft haben wir sogar von der LVA wegen einem Betroffenen erhalten. 35 Beitragsjahre sind aber nötig.
Erstellt am 21.12.2006 um 00:00 Uhr von Tannenbaum
Fayence
Ich noch mal, geht bis Jahrgang 54
Entschuldigung
Erstellt am 21.12.2006 um 00:11 Uhr von Fayence
Tannenbaum,
sorry, wollte meiner "45151" noch eine Info zufügen und weg war meine Frage! Mit Deiner letzten Korrektur "bis Jahrgang 54" ist meine Frage aber beantwortet.