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Altersteilzeit für Schwerbehinderte Jahrgang 1955 und jünger?

P
primesbert
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es eine Möglichkeit, Altersteilzeit auch für Jahrgänge 1955 und jünger zu vereinbaren, sofern sie schwerbehindert sind?

9.981016

Community-Antworten (16)

W
Werner

20.12.2006 um 07:47 Uhr

Hallo primesbert, soweit mir bekannt ist gilt der Vertrauensschutz bis zum Jahrgang 1952 ohne weitere Ausnahmen

G
Gasmann

20.12.2006 um 09:16 Uhr

hallo primesbert, die altersteilzeit geht bis baujahr 54, wobei der br versuchen muss mit dem arb. geb. so viel wie möglich zu den bis zu 18% (monatlich 0,3%) verlust auszuhandeln. danach ist atz nicht mehr möglich. schwerbehinderte gehen mit 63 in den ruhestand. sonderregeln würde ich mit dem rententräger aushandeln.

W
Werner

20.12.2006 um 09:23 Uhr

Hab nochmal nachgelesen. jahrgang 54 ist richtig. rotwerd

RB
Rote Berta

20.12.2006 um 13:34 Uhr

Altersteizeit endet nach derzeitiger Gesetzeslage am 31.12.2009. Da das Mindesteintrittsalter in die Altersteilzeit 55 Jahre beträgt, ist bei Jahrgang 1954 Schluss! Frühestmöglicher Renteneintrit mit Vertrauensschutz ATZ wäre mit 62 Jahren und 10,8% Abzug für die Jahrgänge 1950 bis 1954. Vertrauensschutz gibt es aber nur, wenn ein verbindlicher Vertrag über Altersteilzeit bis 31.12.2006 unterschrieben wurde und 35 Beitragsjahre (§ 54 SGB VI) da sind. Gruß Rote Berta

RB
Rote Berta

20.12.2006 um 16:19 Uhr

Tut mir leid, ich lese es nicht anders - mit Vollendung des 55. Lebensjahres und spätestens ab 31.12.2009 - unter § 2 (1) ATZG das 55. Lebensjahr vollendet haben. Kann mich Deiner Meinung nicht anschließen. Vieleicht gibt es noch andere Meinungen dazu? Rote Berta

F
Fayence

20.12.2006 um 16:29 Uhr

Rote Berta,

es soll Arbeitnehmer geben, die entsprechende Abschläge ihrer Altersrente in Kauf nehmen wollen/können! Auch gibt es rein AG finanzierte ATZen; warum sollten solche Regelungen nicht mehr möglich sein?

W
w-j-l

20.12.2006 um 16:35 Uhr

Da stößt Du auf ein auch mir bekanntes Problem, Rote Berta.

Die Antworten von Ramses II sind nur selten unmittelbar hilfreich. Sie fordern Dich meist auf, nachzulesen und dann (für manche das größere Problem) auch zu verstehen oder (noch größeres Problem) die Interpretation zu akzeptieren.

Das ATZ-Gesetz regelt im Grundsatz die Förderung von ATZ-Arbeitsverhältnissen durch die BA, aber es ist natürlich keinem AG verwehrt, mit Dir einen Vertrag zu machen, nach dem Du künftig 50% arbeitest, und dafür 70% (oder 83%, oder sonst einen Satz) an Gehalt bekommst, soweit Du u.U. dafür auch noch hinnimmst, mit Rentenkürzungen zu leben.

W
w-j-l

20.12.2006 um 16:36 Uhr

Scheiß-Telefon, nun war Fayence wieder mal schneller.......

F
Fayence

20.12.2006 um 17:53 Uhr

w-j-l,

freu Dich doch, wenn noch jemand mit Dir sprechen will! :-)))

W
w-j-l

20.12.2006 um 18:22 Uhr

Tu ich, keine Frage, aber das waren genau die fehlenden 7 Minuten. ;-)

F
Fayence

20.12.2006 um 18:28 Uhr

Tja, Männer & Multitasking ... rotfl

P.S. Welchen Wein gibt es denn in diesem Jahr zum Fest?

T
tannenbaum

21.12.2006 um 00:29 Uhr

Hallo Rote Berta du hast mit deinen Ausführungen zur ATZ recht. Wir haben zur ATZ eine BV, die besagt das höchstens 6 Jahre ATZ möglich sind. Wenn man rechnen kann, fallen bei uns schon die Jahrgänge 54 raus, da diese 7 Jahre brauchen im Zusammenhang mit Vertrauensschutz,( Rente mit 62 und 10,8 % Abschläge) auser man ist schwerbehindert. Dann ist die Möglichkeit MIT Abschluss ATZ bis 31.12.2006 noch mit 60 in Rente zu gehen mit Abschlägen von 10,8 %. Bei uns wurden sei Nov. 06 50 ATZ abgeschlossen. Alle ATZs beginnen 2009

F
Fayence

21.12.2006 um 00:38 Uhr

Tannenbaum,

bevor Du noch so eine Antwort schreibst, solltest Du ein paar Kerzen anzünden...

T
tannenbaum

21.12.2006 um 00:57 Uhr

Fayence ja es ist so. wer am 01.01.2007 schwerbehindert ist, kann mit Abschluss von ATZ vor dem 31.12.2006 Vertrauensschutz mit 60 in Rente / Abschläge sind 10.8 %. ATZ muss aber vor dem 31.12.2009 beginnen. Beispiel: Jahrgang 54, schwerbehindert ATZ 5 Jahre Beginn der ATZ J. 2009, Rente mit 60 J. 2014 Geht aber nur bis Jahrgang 52 wegen Vertrauensschutz Stichtag 31.12.2006

Diese Auskunft haben wir sogar von der LVA wegen einem Betroffenen erhalten. 35 Beitragsjahre sind aber nötig.

T
tannenbaum

21.12.2006 um 01:00 Uhr

Fayence Ich noch mal, geht bis Jahrgang 54 Entschuldigung

F
Fayence

21.12.2006 um 01:11 Uhr

Tannenbaum,

sorry, wollte meiner "45151" noch eine Info zufügen und weg war meine Frage! Mit Deiner letzten Korrektur "bis Jahrgang 54" ist meine Frage aber beantwortet.

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