Erstellt am 31.10.2018 um 06:17 Uhr von Jannipa
Verlängerungen bzw. Enfristungen sind personelle Einzelmaßnahmen gemäß §99 BetrVG. Ihr habt diesbezüglich ein Vetorecht.
Erstellt am 31.10.2018 um 07:43 Uhr von kratzbürste
Nö - ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 Abs 2 BetrVG.
Aber welchen Grund aus dem 99.2 hätte der BR die Zustimmung zu verweigern?