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Mitspracherecht bei Weiterbefristung

G
Gerym
Okt 2018 bearbeitet

Hallo hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Weiter Befristung.Muss er angehört werden?

38202

Community-Antworten (2)

J
Jannipa

31.10.2018 um 07:17 Uhr

Verlängerungen bzw. Enfristungen sind personelle Einzelmaßnahmen gemäß §99 BetrVG. Ihr habt diesbezüglich ein Vetorecht.

K
kratzbürste

31.10.2018 um 08:43 Uhr

Nö - ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 Abs 2 BetrVG.

Aber welchen Grund aus dem 99.2 hätte der BR die Zustimmung zu verweigern?

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