Mitspracherecht bei Weiterbefristung
Hallo hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Weiter Befristung.Muss er angehört werden?
Community-Antworten (2)
31.10.2018 um 07:17 Uhr
Verlängerungen bzw. Enfristungen sind personelle Einzelmaßnahmen gemäß §99 BetrVG. Ihr habt diesbezüglich ein Vetorecht.
31.10.2018 um 08:43 Uhr
Nö - ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 99 Abs 2 BetrVG.
Aber welchen Grund aus dem 99.2 hätte der BR die Zustimmung zu verweigern?
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