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Zuständigkeit des BR - bei neu gegründeter Gesellschaft im gleichen Unternehmen

T
tele
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen u. Kollegen, bei uns hat sich aus der AG (Aktiengesellschaft) heraus als 100%ige Tochter eine kleine GmbH gegründet (der BR bzw. der WA wurde erst informiert, als die GmbH bereits im HR eingetragen war). Es gibt einen Vorstand u. einen Personalchef für beide Gesellschaften. Die GmbH hat einen Geschäftsführer. Fragen: Ist unser BR auch für die Kollegen der GmbH zuständig (die GmbH ist im gleichen Gebäude tätig)? Können die Kollegen der GmbH den bestehenden BR ablehnen? Danke.

19.90201

Community-Antworten (1)

P
paula

17.12.2006 um 22:47 Uhr

wie sind die fürungsstruktur von AG und GmbH? Wer trifft die maßgeblichen personalentscheidungen?

hier könnte evtl. ein gemeinschaftsbetrieb gegeben sein. aber das ist ein immer wieder schwieriges feld hier im forum, da es auf viele einzelheiten ankommt. ggf. könnte für euch der § 21 a BetrVG von interesse sein, wenn es sich nämlich nicht um einen gemeinschaftsbetrieb handelt.

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