Wir haben ein großes Problem: Unser BR (5 BR-Mitglieder) wurde im Mai 2006 neu gewählt. Leider haben unerwartet einige Kollegen des BR und Ersatzmitlgieder gekündigt, sodass ab dem 01.02.2007 unser BR (inkl. Ersatzmitgliedern) nur noch aus 4 Personen bestehen würde.
Neuwahlen sind ja unumgänglich!
F-1) Muss das Wahlverfahren unmittelbar bei unterschreiten der Mitgliederzahl eingeleitet werden, oder wartet man bis zum festgelegten Wahlzeitraum (01.03. - 31.05.2007)?
F-2) Wie ist §13 Abs. 3 Satz 2 zu verstehen? Gäbe es evtl. auch die Möglichkeit, mit einer reduzierten Zahl von BR-Mitlgiedern weiter zumachen, da die eigentliche Amtszeit mit Beginn des festgelegten Wahlzeitraums noch kein volles Jahr betragen hat?