konstituierende Sitzung
Hallo mal wieder. Meine Fragen heute: Wir haben nächste Woche konstituierende Sitzung, da wir außerplanmäßig Neuwahlen hatten. Wie ist das in der Sitzung mit dem Wahlvorstand? Bleibt der bis zum Ende der Wahl - also bis Vorsitzender und Stellvertreter usw. gewählt wurden? Begleitet er diese Wahl also auch? Oder kommt er nur, übergibt die ganzen Dinge und geht dann wieder?
Und, wie ist das bei der konstituierenden Sitzung, werden da auch gleich die Ausschüsse (Personal, Arbeitssicherheit etc.) festgelegt oder ist das dann Sache der ersten BR-Sitzung?
Community-Antworten (4)
10.08.2008 um 17:56 Uhr
Der Wahlvorstand bleibt bis der Vorsitzende gewählt worden ist (wenn ich das noch richtig im Kopf habe). Für die Wahl des Stellvertreters hat er nichts mehr im BR zu suchen (es sei denn, er gehört zum Gremium). Die Geschichten für Ausschüsse usw. können zwar in der konstituierenden Sitzung erledigt werden, müssen aber nicht!
Gruß STAN001
10.08.2008 um 19:50 Uhr
In der konstituierenden Sitzung wählen die Anwesenden einen Wahlleiter für die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreter. Gibt es nun den Wahlleiter, so erlischt der amtierende Wahlvorstand.
10.08.2008 um 19:59 Uhr
@SAN001, nicht ganz.......... :-)
@glori, der Vorsitzende (!) des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis ein Wahlleiter aus der Mitte des BR's bestellt ist. Dann verlässt dieser die Sitzung (ausser er ist selbst BR), denn ab diesem Moment existiert kein Wahlvorstand mehr, der löst sich sozusagen "in Luft" auf. (§ 29 BetrVG)
Wenn der Vorsitzende, der Stellvertreter und (ggf.) die Freigestellten gewählt sind, können auch die weiteren Ausschüsse gebildet werden, wovon ich allerdings abrate! Müssen müsst ihr nicht. Dazu ist in einer weiteren - später folgenden Sitzung noch Zeit genug. Denn diese weiteren Ausschüsse sollten wohlüberlegt sein........
10.08.2008 um 20:45 Uhr
supi, ich danke euch, das verschaffte mir klarheit :-)
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