Erstellt am 10.08.2008 um 15:56 Uhr von STAN001
Der Wahlvorstand bleibt bis der Vorsitzende gewählt worden ist (wenn ich das noch richtig im Kopf habe).
Für die Wahl des Stellvertreters hat er nichts mehr im BR zu suchen (es sei denn, er gehört zum Gremium).
Die Geschichten für Ausschüsse usw. können zwar in der konstituierenden Sitzung erledigt werden, müssen aber nicht!
Gruß
STAN001
Erstellt am 10.08.2008 um 17:50 Uhr von Der alte Heini
In der konstituierenden Sitzung wählen die Anwesenden einen
Wahlleiter für die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreter.
Gibt es nun den Wahlleiter,
so erlischt der amtierende Wahlvorstand.
Erstellt am 10.08.2008 um 17:59 Uhr von Mona-Lisa
@SAN001,
nicht ganz.......... :-)
@glori,
der Vorsitzende (!) des Wahlvorstandes leitet die konstituierende Sitzung, bis ein Wahlleiter aus der Mitte des BR's bestellt ist. Dann verlässt dieser die Sitzung (ausser er ist selbst BR), denn ab diesem Moment existiert kein Wahlvorstand mehr, der löst sich sozusagen "in Luft" auf. (§ 29 BetrVG)
Wenn der Vorsitzende, der Stellvertreter und (ggf.) die Freigestellten gewählt sind, können auch die weiteren Ausschüsse gebildet werden, wovon ich allerdings abrate! Müssen müsst ihr nicht.
Dazu ist in einer weiteren - später folgenden Sitzung noch Zeit genug. Denn diese weiteren Ausschüsse sollten wohlüberlegt sein........
Erstellt am 10.08.2008 um 18:45 Uhr von glori
supi, ich danke euch, das verschaffte mir klarheit :-)