GmbH Auflösung
Leider mussten wir (oftmals) feststellen, dass das BetrVG in seinen zeitlichen Forderungen, wie „rechtzeitig“, allein dem AG gegenüber in die Karten spielt.
Eine Novellierung mit eindeutigen Fristen würde die BR-Arbeit um so vieles leichter und produktiver machen.
Nun haben wir wieder einen Fall, der zeitlich für uns kaum greifbar ist.
Anonym wurde uns zugetragen, dass unser Gesellschafter plant die GmbH aufzulösen. Mal abgesehen vom Zweck (BR loswerden und mit neuer Firma weitermachen!), wäre für uns als Gremium wichtig, wann er uns hierüber zu unterrichten hat.
Es ist hier von seiner Seite noch nichts ‘offizielles‘ gemacht worden, die Planung läuft aber schon bestimmt...2 Monate.
Community-Antworten (6)
30.10.2018 um 09:09 Uhr
Da könnt ihr euch mal belesen. Habe da aber nichts gefunden über Informationspflicht gegenüber dem BR. Vielleicht sprecht ihr den Gesellschafter eurer GmbH an und fragt direkt, gegebenenfalls kann es ja um einen Sozialplan gehen.Holt euch Hilfe bei eurer Gewerkschaft.
Die Auflösung einer GmbH erfolgt nicht aus dem von euch vermuteten Grund! (s.o.)
30.10.2018 um 11:54 Uhr
Der Gesellschafter kann sich jeden Tag Gedanken machen wie er mit seinem Eigentum verfahren möchte. Und das ohne jede Form der Unterrichtung.
30.10.2018 um 12:17 Uhr
@Pickel BetrVG §106 sagt mir da was anderes......
30.10.2018 um 12:32 Uhr
Das liegt dann aber an dir,
30.10.2018 um 12:37 Uhr
Gedanken machen kann sich der AG jederzeit, OHNE den WV informieren zu müssen. Sobald eine Entscheidung fällt, muss er den WV aber informieren.
Hier Fristen zu fordern ist allerdings sinnfrei ... denn wie soll die Frist aussehen ? "Nach der Entscheidung muß der AG nach spätestens 1 Woche den WV informieren" ? Da würde genau das Gleiche raus kommen, wie jetzt ....
30.10.2018 um 13:16 Uhr
Kein Wirtschaftsausschuss! Nur 20 MA! 106 scheidet also per se aus...
Weiterhin macht sich der Gesellschafter nicht nur Gedanken, sondern hat schon organisatorische Maßnahmen eingeleitet.
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