Leider mussten wir (oftmals) feststellen, dass das BetrVG in seinen zeitlichen Forderungen, wie „rechtzeitig“, allein dem AG gegenüber in die Karten spielt.

Eine Novellierung mit eindeutigen Fristen würde die BR-Arbeit um so vieles leichter und produktiver machen.

Nun haben wir wieder einen Fall, der zeitlich für uns kaum greifbar ist.

Anonym wurde uns zugetragen, dass unser Gesellschafter plant die GmbH aufzulösen. Mal abgesehen vom Zweck (BR loswerden und mit neuer Firma weitermachen!), wäre für uns als Gremium wichtig, wann er uns hierüber zu unterrichten hat.

Es ist hier von seiner Seite noch nichts ‘offizielles‘ gemacht worden, die Planung läuft aber schon bestimmt...2 Monate.