Outcoucing von Betriebsräten
Guten Tag,
habe mal eine Frage, welche mir bisher nicht beantwortet werden konnte.
In unserer Firma ist man momentan gerade dabei einzelne Abteilungen kompl. auszugliedern und die davon betroffenen Mitarbeiter im Rahmen eines Teilbetriebsüberganges (Outcourcing) an Fremdfirmen zu übergeben.
Da diese Maßnahmen auch Abteilungen betreffen in denen Betriebsratsmitglieder tätig sind nun meine Frage. Ist es möglich, auch mit aktuell amtierenden ordentlichen Betriebsratsmitgliedern dieses Outcourcing zu betreiben (sprich auch jene in die Fremdfirma überzuleiten?
Habe gelesen, nur wenn eine Weiterbeschäftigung im alten Betrieb dann nicht mehr möglich ist. Das ist jedoch für meine Begriffe ein sehr weit gesteckter Rahmen. Was ist als möglich oder für den Arbeitgeber als zumutbar anzusehen. An welcher Meßlatte wird die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung festgemacht? Gibt es dazu event. Urteile und oder was muss der Arbeitgeber dabei beachten?
Danke für die Antworten... Wilhelm W.
Community-Antworten (1)
16.12.2006 um 19:01 Uhr
Wilhelm W,
die Versetzung oder Kündigung eines BRMs fällt doch unter den §103 BetrVG. Bedeutet, einem BRM kann nur mit Zustimmung des BRs gekündigt werden. Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, geht es im Prinzip um die "Wahl" zwischen Beendigungs- oder Änderungskündigung.
Speziell im Fall eines BRMs muss der AG zum mildesten Mittel seiner Möglichkeiten greifen. Könnte im Betrieb ein zumutbarer & angemessener Arbeitsplatz angeboten werden, ginge der Anspruch des BRMs auf Weiterbeschäftigung u. U. sogar soweit, dass dieser Arbeitsplatz freigeklagt werden müsste.
Was zumutbar und angemessen ist, lässt sich in konkreten Angaben (Abweichung von bis zu X %) m.E. nicht ausmachen; betrachtet werden muss der Einzelfall.
Zum Einstieg 2 Urteile:
Verwandte Themen
Zu wenig Betriebsräte nach der Wahl (Ablehnung des Mandats)- was dann?
ÄlterHallo hier ist nochmals HGL ich führe derzeit als Wahlvorstand, aufgrund einer erfolgreichen Wahlanfechtung, eine außerordentliche Betriebsratswahl durch. Nach Ablauf der Einreichungsfrist für Wa
Sitzungsprotokolle - Muss der Gesamtbetriebsrat die Sitzungsprotokolle den Standort Betriebsräten offenlegen?
ÄlterAm Konzernstandort haben wir einen Gesamt-Betriebsrat. In den Bundesländern haben wir Standorte mit eigenen Betriebsräten. Muß der Gesamt Betriebsrat die Sitzungsprodukolle den Standort Betriebsräten
Arbeitszeit von Betriebsräten
ÄlterMoin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Sachverständige zum Einsatz von KI
ÄlterDas neue BetrVG gibt uns Betriebsräten einen erleichterten Zugang zu Sachverständigen, wenn es um die Unterstützung beim Einsatz von KI geht (§ 80 (3) BetrVG). Es ist nun schön, dass man einfacher auf