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Benachteidigung nach AGG - Betriebstreueversicherung nur wenn MA keine 45 Jahre ist?

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

folgendes Problem: bei uns in den Arbeitsverträgen steht, dass die MA nach 5 Jahren Firmenzugehörigkeit eine Betriebstreueversicherung bekommen. Darunter steht, dass diese nur gegeben wird, wenn der Mitarbeiter beim Erreichen der Jahre noch keine 45 Jahre ist. Angeblich soll das aus Versicherungstechnischen Gründen sein. Ist das eine Benachteidigung nach dem AGG wegen des Alters?

Gruß Jens

7.919018

Community-Antworten (18)

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paula

14.12.2006 um 15:08 Uhr

aus meiner sicht auf den ersten blick schon eine benachteiligung. es stellt sich dann aber die frage ob es einen grund gibt der die benachteiligung rechtfertigt. auf diesen gebiet ist sehr viel im fluss. so hat das BAG erst wieder sog. abstandsklauseln für die witwenrente im rahmen der betrieblichen altersversorgung als rechtmäßig anerkannt.

es kommt hier sehr genau auf die tatsächliche ausgestaltung an. da kann eigentlich nur ein kompetenter RA helfen

J
Jens

14.12.2006 um 15:12 Uhr

Also ist der BR raus, da es sich ja um eine Vertragliche Angelegenheit des AN handelt. Oder kommen wir da irgendwie kollektiv ran, dass man den AG mit den RA_Kosten schrecken kann ;-)

Gruß und danke

Jens

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Mona-Lisa

14.12.2006 um 15:19 Uhr

@Jens, eure AN haben ihren Arbeitsvertrag mit dieser Klausel unterschrieben. Damit haben sie alle Bedingungen akzeptiert. Gegebenenfalls bleibt ihnen nur der Weg, dies über den Rechtsweg klären zu lassen. Abgesehen davon, könnte der AG diese Betriebstreueversicherung in den zukünftigen Arbeitsverträgen weglassen...

K
Kölner

14.12.2006 um 15:22 Uhr

@paula Hast Du schon eine kommentierte Fassung vom AGG? Dann aber los!

@Jens Das AGG wird vermutlich für noch sehr viel mehr Themen herhalten müssen und dennoch sehe ich (und vermutlich nur ich!!) hier keine Benachteiligung im Sinne des AGG!

M
Mona-Lisa

14.12.2006 um 18:21 Uhr

@Ramses II, ein Arbeitgeber täte gut daran, solch neandertalischen Methoden von vorne herein zu unterlassen....

Ich hab dazu noch meine Zweifel, ob man das Problem von Jens unter dem Aspekt von AGG sehen kann!

P
paula

14.12.2006 um 18:46 Uhr

@kölner jau ich habe einen kommentar da:

bauer/göpfert/krieger

aber dieser kommentar hat seine schwächen. versuche mich lieber an aufsätzen zu dem thema zu orientieren. am liebsten lese ich hier prof. thüsing aus bonn. er hat eine sehr differnzierte haltung zu dem gesetz.

@ramsesII du hast sicher recht: es ist zweifelhaft ob abstandsklauseln unter der berücksichtigung des AGG noch zu halten sind. da das BAG aber bei der letzten entscheidung schon des AGG kannte ist es fraglich, ob das BAG nicht ggf. vom EuGH gezwungen werden muss seine meinung hier anzupassen

H
harald

14.12.2006 um 19:51 Uhr

wenn die begründung alleine das alter ist ist es sehr wohl eine benachteiligung im sinne des AGG betriebszugerhörigkeit alleine ginge alter jedoch nicht

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matze83

14.12.2006 um 19:53 Uhr

HI

wie seiht es eigentlich AGG mäßig aus wenn der AG den MA 50% Weihnachtsgeld bezahlt, denjenigen die länger als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit haben aber 100%. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass alle seit 2002 eingestelten nur noch 50% bekommen sollen, egal wie lange sie dabei sind.

MFG Mazte83

P
paula

14.12.2006 um 20:02 Uhr

@matze

das sehe ich eher unkritisch. der AG belohnt betriebstreue und das ist legitim. die regelung nach 2002 ist ebenfalls nicht zu beanstanden. der AG kann hier ja durchaus die sache herunterfahren. eine benachteiligung ist das nicht. nur es stellt sich die frage was mit dem mitbestimmungsrecht des BR ist?

M
Mona-Lisa

14.12.2006 um 20:09 Uhr

@paula, ich sehe das auch so! Nur mit dem Mitbestimmungsrecht wird der Betriebsrat von Jens keinen Topf gewinnen können. In seinen Arbeitsverträgen kann der AG immer Vergünstigungen anbieten.

P
paula

14.12.2006 um 23:31 Uhr

@mona-lisa

hinsichtlich des falls von jens gebe ich dir recht. da hat der BR keine chance

anders könnte es aber bei matze sein. darauf bezog sich auch meine letzte antwort...

L
Lotte

14.12.2006 um 23:42 Uhr

Jens, sehe hier im Prinzip keine Benachteiligung nach AGG, wenn der Grund in den Bedingungen der Versicherung und nicht im Einflussbereich des AG zu suchen ist.

M
matze83

15.12.2006 um 09:45 Uhr

HI

der AG verneint ein MBR weil es eine freilwillige Leistung ( Kein TV bei uns gültig) wär, außerdem wär es seiner Meinung nach Individualrecht. Kann man da nicht über die Entlohnungsgrundsätze rankommen?

MFG

L
Lotte

15.12.2006 um 13:14 Uhr

Ramses, bei uns ist es so, dass die Altersversicherung zwar jedem offen steht, aber ab einem gewissen Eintrittsalter bestimmte Vergünstigungen (z.B. Leistungen bei BU) nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

K
Kölner

15.12.2006 um 14:42 Uhr

@paula Den habe ich auch...

@Ramses II Ich glaube auch, dass der AG in Zukunft mit starren Altersgrenzen Probleme bekommen wird. Allerdings - je nachdem wie er es AV/BV o.ä. formuliert - könnte er weiterhin genau so verfahren, wie er das will...

K
Kölner

15.12.2006 um 15:06 Uhr

@Ramses Du meinst BAG 10 AZR 644/07?

K
Kölner

15.12.2006 um 15:47 Uhr

@Ramses II Da ist dann "'s Frau" für zuständig!

P
paula

17.12.2006 um 02:33 Uhr

@kölner

bist du hellseher?

"Du meinst BAG 10 AZR 644/07"

du kennst schon urteile von klagen die erst nächstes jahr beim bag eingehen? respekt! :-))

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