Betriebsvereinbarung zur Nutzung des Internets
Hallo,
wenn Ihr eine BV zum Thema Inernetnutzung habt, inwiefern lassst Ihr eine Speicherung der Internetverbindungsdaten zu, und unter welchen Umständen eine Auswertung?
Community-Antworten (3)
03.07.2009 um 13:39 Uhr
speicherung und auswertung unter berücksichtigung des bundesdatenschutzgesetzes ich würde speicherung und auswertung grundsätzlich untersagen, im begründeten einzelfall kann der AG ja dann beim BR mal anklopfen.......
03.07.2009 um 13:50 Uhr
@ kriegsrat ..der AG ist bereit im gewissen Umfang die private Nutzung des Internets zuzulassen, will aber auch bei begründeten Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs die Verbindungsdaten prüfen dürfen, BDSG wird natürlich eingehalten.
03.07.2009 um 14:01 Uhr
na, hört sich doch gut an und im begründeten verdacht kann er euch ja anhören, und ihr stimmt zu oder auch nicht..... ich würde es in der BV nicht so formulieren, daß der AG selbst entscheiden kann, wann wohl ein begründeter verdacht vorliegen soll, insbesondere aufgrund der schwierigkeit auf eurer seite, überprüfen zu können, was der AG wann wie speichert, würde ich keine pauschale genehmigung zur speicherung und auswertung für den AG in der BV aufnehmen
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