Erstellt am 03.07.2009 um 11:39 Uhr von kriegsrat
speicherung und auswertung unter berücksichtigung des bundesdatenschutzgesetzes
ich würde speicherung und auswertung grundsätzlich untersagen, im begründeten einzelfall kann der AG ja dann beim BR mal anklopfen.......
Erstellt am 03.07.2009 um 11:50 Uhr von BRMatti
@ kriegsrat
..der AG ist bereit im gewissen Umfang die private Nutzung des Internets zuzulassen, will aber auch bei begründeten Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs die Verbindungsdaten prüfen dürfen, BDSG wird natürlich eingehalten.
Erstellt am 03.07.2009 um 12:01 Uhr von kriegsrat
na, hört sich doch gut an
und im begründeten verdacht kann er euch ja anhören, und ihr stimmt zu oder auch nicht.....
ich würde es in der BV nicht so formulieren, daß der AG selbst entscheiden kann, wann wohl ein begründeter verdacht vorliegen soll,
insbesondere aufgrund der schwierigkeit auf eurer seite, überprüfen zu können, was der AG wann wie speichert,
würde ich keine pauschale genehmigung zur speicherung und auswertung für den AG in der BV aufnehmen