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Wirtschaftsausschuss - was wenn GF mit der Bestellung einiger Mitgleiedr nicht einverstanden? ist?

S
scotti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben auf Grund von aktueller Rechtssprechung einen WA mit 22 Mitgliedern gewählt. Er besteht aus den 11 GBA Mitgliedern und 11 weiteren AN. Diese weiteren AN werden aber von der GF für nicht Erforderlich gehalten. Ich suche nun Gründe für meine Erforderlichkeit. Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. LG Christian

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Community-Antworten (4)

S
Socke

13.12.2006 um 17:57 Uhr

schöne Lektüre :-) Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften BetrVG § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer... 2. die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle (das tut richtig weh!), der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört,...

M
Mona-Lisa

13.12.2006 um 20:31 Uhr

@scotti, hast du mal im § 107 BetrVG Fitting nachgelesen, wieviel Mitglieder ein WA höchstens haben darf? ganz interessant, Rd. 3

K
Kölner

13.12.2006 um 22:33 Uhr

@scotti Darf ich Dich bitten, mir diese aktuelle Rechtsprechung zu nennen? Danke

S
scotti

14.12.2006 um 21:21 Uhr

ich werde mich bei unserem GBA nach der Rechtlichen Grundlage erkundigen. LG Chris

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