Wirtschaftsausschuss - was wenn GF mit der Bestellung einiger Mitgleiedr nicht einverstanden? ist?
Hallo, wir haben auf Grund von aktueller Rechtssprechung einen WA mit 22 Mitgliedern gewählt. Er besteht aus den 11 GBA Mitgliedern und 11 weiteren AN. Diese weiteren AN werden aber von der GF für nicht Erforderlich gehalten. Ich suche nun Gründe für meine Erforderlichkeit. Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall. LG Christian
Community-Antworten (4)
13.12.2006 um 17:57 Uhr
schöne Lektüre :-) Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften BetrVG § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer... 2. die Tätigkeit des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle (das tut richtig weh!), der in § 76 Abs. 8 bezeichneten tariflichen Schlichtungsstelle, der in § 86 bezeichneten betrieblichen Beschwerdestelle oder des Wirtschaftsausschusses behindert oder stört,...
13.12.2006 um 20:31 Uhr
@scotti, hast du mal im § 107 BetrVG Fitting nachgelesen, wieviel Mitglieder ein WA höchstens haben darf? ganz interessant, Rd. 3
13.12.2006 um 22:33 Uhr
@scotti Darf ich Dich bitten, mir diese aktuelle Rechtsprechung zu nennen? Danke
14.12.2006 um 21:21 Uhr
ich werde mich bei unserem GBA nach der Rechtlichen Grundlage erkundigen. LG Chris
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