Erstellt am 13.12.2006 um 13:06 Uhr von mille
Ist ein BR-Mitglied tatsächlich verhindert, also beispielsweise arbeitsunfähig aber nicht amtsunfähig und will es seinen Verpflichtungen als Mitglied des BR nachkommen, so hat es das Recht dazu. In diesem Fall tritt kein Ersatmitglied an seine Stelle. Du musst nur dem BR-Vorsitzenden Bescheid geben, dass du an der Sitzung teilnimmst. Diese Entscheidungsfreiheit besteht bei allen tatsächlichen Verhinderungsgründen wie Urlaub, Elternzeit usw. nach § 37 Abs.6 BetrVG( RN 39 Däubler/Kittner/Klebe). Nimmt du trotz tatsächlicher Verhinderung ohne vorherige Mitteilung an den BR-Vorsitzenden an der Sitzung teil, so ist das eingeladene Ersatzmitglied nicht befugt an der Sitzung teilzunehmen.