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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechtsbeistand für den BR auf Firmenkosten - bei Betriebsübergang?

W
woti
Jan 2018 bearbeitet

Wir sollen zum 01.01.2007 als neue Frima erscheinen (Betreibsübergang) mit neuen Geschäftführer (alter GF wird Gesellschafter mit 50%) Kann ich als BR einen Rechtsbeistand auf Geschäftkosten verlangen um die Verträge überprüfen zu lassen.

5.00701

Community-Antworten (1)

K
Konrad

12.12.2006 um 12:20 Uhr

Der Betriebsrat/ Wirtschaftsausschuss hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit auch um wirtschaftliche Belange zu informieren. Wenn auf einem Sachgebiet z.B. Wirtschaft oder auch Betriebsübergang nicht genügen fachkundig ist, kann gemäß § 40 Betriebratskosten / §108 WA auch fachkundige Sachverständige hinzu ziehen. Kosten hat der AG zu tragen.

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