Rechtsbeistand für den BR auf Firmenkosten - bei Betriebsübergang?
Wir sollen zum 01.01.2007 als neue Frima erscheinen (Betreibsübergang) mit neuen Geschäftführer (alter GF wird Gesellschafter mit 50%) Kann ich als BR einen Rechtsbeistand auf Geschäftkosten verlangen um die Verträge überprüfen zu lassen.
Community-Antworten (1)
12.12.2006 um 12:20 Uhr
Der Betriebsrat/ Wirtschaftsausschuss hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit auch um wirtschaftliche Belange zu informieren. Wenn auf einem Sachgebiet z.B. Wirtschaft oder auch Betriebsübergang nicht genügen fachkundig ist, kann gemäß § 40 Betriebratskosten / §108 WA auch fachkundige Sachverständige hinzu ziehen. Kosten hat der AG zu tragen.
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