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Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für JAV Mitglied?

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Zess
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen! Ich bin neugewählter JAV und beende im Januar meine Ausbildung. Jetzt gehts an die Weiterbeschäftigung. Habe nach § 78 a Abs. 2 BetrVG eine unbefristete Beschäftigung beantragt. Mir wurde jetzt ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten. Was mach ich jetzt? Hab ich ne Wahl?`Bitte um ne schnelle Antwort/Anmerkungen etc. Danke im vorraus!

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

11.12.2006 um 14:24 Uhr

@Zess, laut § 78a Rd. 57 hast du Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitverhältnis. Gibt es allerdings nur einen befristeten Arbeitsplatz, liegt es an dir, ob du ihn annimmst, oder nicht.

Ansonsten: nicht unterschreiben! Ob ein unbefristeter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der AG aber dich nicht unbefristet weiterbeschäftigen will, muss mit einem Beschlussverfahren geklärt werden.

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