Erstellt am 11.12.2006 um 13:24 Uhr von Mona-Lisa
@Zess,
laut § 78a Rd. 57 hast du Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitverhältnis.
Gibt es allerdings nur einen befristeten Arbeitsplatz, liegt es an dir, ob du ihn annimmst, oder nicht.
Ansonsten: nicht unterschreiben! Ob ein unbefristeter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der AG aber dich nicht unbefristet weiterbeschäftigen will, muss mit einem Beschlussverfahren geklärt werden.