Erstellt am 09.12.2006 um 21:03 Uhr von zimba
@sandra84
Der Betriebsrat ist kein Organ der Gewerkschaft. Die Aufgaben der Gewerkschaften sind von denen der Betriebsräte klar zu trennen. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, vor allem gegenüber den Arbeitgeberverbänden. Die Betriebsräte nehmen die Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebs in innerbetrieblichen Angelegenheiten gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Gewerkschaften und Betriebsräte sind institutionell voneinander unabhängig.
Erstellt am 09.12.2006 um 21:17 Uhr von sandra84
Erstellt am 09.12.2006 um 21:24 Uhr von Mona-Lisa
@sandra84,
es ist auch kein Betriebsratsmitglied automatisch Gewerkschaftsmitglied.
Obwohl diese das gerne sehen würden....
Erstellt am 10.12.2006 um 20:11 Uhr von wieselchen123
Ich seh die zusammenarbeit zwischen BR und Gewerkschaft schon als nötig den die Gewerkschaft hat die Grundlagen des Betriebsverfassung gelegt Sie Verhandelnüber Tarife und unterstützen uns BR,s bei der Durchsetzung unserer Rechte ich sehe sie als Dienstleister ohne die es uns in Deutschland sehr schlecht gehen würde denkt am USA
gruß wieselchen
Erstellt am 10.12.2006 um 22:13 Uhr von Bergmann
Der BR soll überparteilich und unabhängig sein !!
Bei der Durchsetzung der Rechte helfen RA-entweder Freie oder GW !!
Sind die GW wirklich heute noch die gleichen ,die das BetrVG mitausgehandelt haben ?
Erstellt am 10.12.2006 um 22:19 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
ab und zu könnte man da schon Zweifel bekommen....
Erstellt am 11.12.2006 um 08:01 Uhr von Lotte
Wenn eine Gewerkschaft fast nur noch aus Wasserkopf ohne Basis besteht, dann sollte man sich nicht wundern, dass der Wasserkopf unkontrolliert hin- und hereiert
Erstellt am 17.03.2020 um 13:38 Uhr von 3613An
Frage; wäre es ratsam wenn ich monatlich mit 9,00€ in einer Gewerkschaft beitrete? Um mich zu schützen ? Oder genügt es wenn ich mich schlau mache , eines Betriebsrates?
Erstellt am 17.03.2020 um 13:49 Uhr von nicoline
3613An
Jeder abhängig Beschäftigte sollte sich, egal ob es einen BR im Unternehmen gibt oder nicht, ohne Angst vor Kosten haben zu müssen, gegen den AG wehren können, wenn es erforderlich ist. Das ist möglich als Gewerkschaftsmitglied oder mit einer
Arbeitsrechtsschutzversicherung. Jeder muss für sich selbst entscheiden, was am Besten passt.