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Mitbestimmung Dienstkleidung?

N
Nan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser AG möchte den Wäschedienst wechseln. Dieser war für Bettwäsche, Dienst-,Arbeitskleidung etc.zuständig. Nun möchten wir jedoch sicher gehen, daß die Dienst-,Arbeitskleidung in der Qualität bei einem Wechsel des Anbietrs darunter leidet. Besteht Mitbestimmungsrecht?? Habe von RA's verschiedene Aussagen. Die eine ist Arbeitssicherheit, Hygiene, Gesundheit u.ä sind mitbestimmungspflichtig, andere sagen alles liegt beim Arbeitgeber. Wer wieß Rat? Vielen Dank

6.06201

Community-Antworten (1)

A
Angi1

08.12.2006 um 12:22 Uhr

Hallo Nan,

den Anbieter kann sich der Arbeitgeber alleine aussuchen (Direktionsrecht).

Sollten aber aufgrund des Wechsels Beschwerden von MA eingehen, können diese unter § 85 BetrVG mit dem AG geklärt werden.

MfG Angi1

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