Hallo zusammen,
unser AG möchte den Wäschedienst wechseln. Dieser war für Bettwäsche, Dienst-,Arbeitskleidung etc.zuständig. Nun möchten wir jedoch sicher gehen, daß die Dienst-,Arbeitskleidung in der Qualität bei einem Wechsel des Anbietrs darunter leidet. Besteht Mitbestimmungsrecht?? Habe von RA's verschiedene Aussagen. Die eine ist Arbeitssicherheit, Hygiene, Gesundheit u.ä sind mitbestimmungspflichtig, andere sagen alles liegt beim Arbeitgeber.
Wer wieß Rat?
Vielen Dank