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Probezeit verlängern - zulässig?

S
schäfchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ein Arbeitgeber vor Beendigung der halbjährigen Probezeit diese verlängern? Wo finde ich hierfür die rechtliche Grundlage?

Vielen Dank

4.08905

Community-Antworten (5)

K
Kölner

07.12.2006 um 22:34 Uhr

@schäfchen Kann er! Aber ob dem AG das etwas bringt, wenn er § 23 KSchG bedenkt, wage ich zu bezweifeln.

H
Heini

07.12.2006 um 23:21 Uhr

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dabei ist es unerheblich für wie lange eine Probezeit vereinbart wurde. Somit wird auch in diesem Fall der Arbeitnehmer gem.: §15 KschG geschützt.

K
Kölner

08.12.2006 um 00:10 Uhr

@Heini § 15 KSchG?????

H
Heini

08.12.2006 um 00:39 Uhr

schäfchen, der Hinweis auf § 15 BetrVG ist falsch !!

Es muss §1 BetrVG lauten. Siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/kschg/__1.html

Kölner, gut aufgepasst. Test bestanden.

F
Fayence

10.12.2006 um 00:06 Uhr

"Es muss §1 BetrVG lauten."

Heini,

sicher???

schäfchen,

die Verlängerung der Probezeit ist über 6 Monate hinaus mehr oder weniger sinnlos, da dann das KschG greift.

Die Thematik wurde bereits in einem BAG Urteil abgehandelt und auf dieser Seite beschrieben: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2002/NL_074.php?navid=1

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