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Mitbestimmung bei Kunden-Feedbackbögen

D
dd-rat
Nov 2016 bearbeitet

Der AG schickt unseren Kunden einen Feedbackfragebogen zur Beratungsleistung einzelner Mitarbeiter. Ist so etwas mitbestimmungsrelevant ?

4.80902

Community-Antworten (2)

K
Konrad

07.12.2006 um 12:19 Uhr

Hallo der Betriebsrat hat nach § 94 Abs. 2BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung allg. Beurteilungsgrundsätze.

Das Mitbestimmungsrecht gilt auch bei Kundenfragebögen, wenn diese mit Namen der einzelen Mitarbeiter verküpft sind und daraus Rückschlüsse auf Leistung und Verhalten gezogen werden könnten.

A
Angi1

07.12.2006 um 12:35 Uhr

Hallo dd-rat,

im Fitting § 87 RN 224 steht u.a.

"Eine Überwachung durch Personen .... unterfällt ebensowenig dem MBR nach Nr. 6 wie eine solche durch Kundenbefragung oder Einsatz von Testkunden."

MfG Angi1

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