Erstellt am 06.12.2006 um 15:18 Uhr von Jube
Hallo Arbeiter,
kopiere ihm doch einfach den § 87 BetrVG
Erstellt am 06.12.2006 um 15:40 Uhr von Fayence
Arbeiter,
warum eine Liste, die mit Sicherheit nicht komplett sein wird / kann? Ich würde ausschliesslich nach dem Grundsatz verfahren "besser eine Information zu viel als zu wenig"! Könnte auch mit "vertrauensvoller Zusammenarbeit" umschrieben werden.
Jube,
ist Deine BetrVG Ausgabe nicht mehr komplett?
Erstellt am 06.12.2006 um 19:30 Uhr von Heini
Arbeiter,
dein Geschäftsführer ist sicherlich krank.
Er hat sich bei einigen anderen Geschäftsführern oder Arbeitgebern angesteckt.
Es gibt da nämliche eine sehr ansteckende Seuche, die heißt "Der Betriebsrat kann mich mal am .... "Abend begegnen".
Da gibt es in der "Apotheke" Arbeitsgericht eine wirksame Medizin, die solltest Du dem Geschäftsführer holen. Die Medizin heißt Zwangsgeld und ist ein altes BR Hausmittel
Erstellt am 07.12.2006 um 07:16 Uhr von Arbeiter
Guten Morgen,
ich hoffe daß es bei meinem Geschäftsführer sich nicht um die Seuche handelt sondern nur um einen kleinen Durchhänger. Werde wohl zuerst noch die alten Hausmittelchen versuchen bevor ich zum Apotheker gehe.
Wir haben unseren jetztigen Geschäftsführer erst seit 2 Jahren und sind uns über die Rasse noch nicht ganz einig. Aber überzüchtet ist sie auf jeden Fall, das haben wir schon sehr früh gemerkt. Ob es sich bei dem leiden um eine kleine Verstimmung, Chronische Krankeit oder sogar um eine Seuche handelt können wir noch nicht sicher bestimmen.
Erstellt am 07.12.2006 um 08:40 Uhr von Fayence
Arbeiter,
aber nicht vergessen! Viele wirksame Arneien darf ein Apotheker nur auf Rezept rausgeben...