Erstellt am 05.12.2006 um 20:41 Uhr von Fayence
Hallo Reinhold,
eine gute Abgrenzung "Ltd. Ang. / AN" bietet dieser Link: http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Definiert wird der ltd. Ang. im BetrVG § 5 Abs. 3 (4).
Erstellt am 06.12.2006 um 07:25 Uhr von betriebsratten
Und aufpassen...zwischen den dort genannten Dingen steht ein ODER...es genügen also einzelne oder u.U. auch nur ein einziges Merkmal
Erstellt am 07.12.2006 um 10:46 Uhr von hgowl
Hallo, betriebsratten,
sehr gut dieser Einwand. Es reicht z.B. schon aus, dass der so genannte ltd.Angest. ein paar Saisonarbeitsverträge unterschreibt. Sonst aber eher die Qualifikation eines stink normalen Mitarbeiters hat. Ein Beschlussverfahren in dieser Angelegenheit auf den Weg zu bringen, überfordert manchmal sogar Anwälte. Selbst erlebt beim Landesarbeitsgericht.
mfg.
hgowl