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Azubi 26 - Wählbar oder Wahlberechtigt

D
daniela
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle!!!

Bei uns hat ein Azubi angefangen der ist 26. Wie gehen wir bei ihm mit dem Thema JAV um? Ist dieser Azubi "Wahlberechtigt", oder sogar "Wählbar"???

Oder muss man wie es im §8 steht erst 6 Monate dem Betrieb angehören???

Danke für die Hilfe!!!!!

Gruß Daniela

3.89105

Community-Antworten (5)

V
viktor

18.10.2006 um 10:54 Uhr

siehe hierzu die §§ 60 und 61 BetrVG. Hier ist beschrieben wer wahlberechtigt und wählbar ist.

D
DocPille

18.10.2006 um 11:08 Uhr

nein er ist nicht wählbar und auch nicht wahlberechtigt

D
daniela

18.10.2006 um 12:31 Uhr

Hallo DocPille

das er nicht wählbar ist, ist mir klar - aber wieso sollte er NICHT wahlberechtigt sein???

RI
Ramses II

18.10.2006 um 12:37 Uhr

Weil er das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat?

In § 60 (1) musst Du eine geistige Klammer um "Berufsausbildung" und "25. Lebensjahr noch nicht vollendet" machen.

Z
zwergi

18.10.2006 um 16:13 Uhr

Hallo Daniela! DocPille hat recht. Mit der Betriebszugehörigkeit hat das nix zutun. Das BetrVG schreibt klar vor, das Kandidaten, die das 25igste Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr für das Amt der JAV kandidieren dürfen. Wählen dürfen sie auch nicht mehr. Nur noch zu Br.-Wahlen. Das mit der Betriebszugehörigkeit hat was mit der Wahl in den Betriebsrat zutun. Hier muß man 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.

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