Erstellt am 18.10.2006 um 08:54 Uhr von viktor
siehe hierzu die §§ 60 und 61 BetrVG. Hier ist beschrieben wer wahlberechtigt und wählbar ist.
Erstellt am 18.10.2006 um 09:08 Uhr von DocPille
nein er ist nicht wählbar und auch nicht wahlberechtigt
Erstellt am 18.10.2006 um 10:31 Uhr von Daniela
Hallo DocPille
das er nicht wählbar ist, ist mir klar - aber wieso sollte er NICHT wahlberechtigt sein???
Erstellt am 18.10.2006 um 10:37 Uhr von Ramses II
Weil er das 25. Lebensjahr bereits vollendet hat?
In § 60 (1) musst Du eine geistige Klammer um "Berufsausbildung" und "25. Lebensjahr noch nicht vollendet" machen.
Erstellt am 18.10.2006 um 14:13 Uhr von zwergi
Hallo Daniela!
DocPille hat recht.
Mit der Betriebszugehörigkeit hat das nix zutun.
Das BetrVG schreibt klar vor, das Kandidaten, die das 25igste Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr für das Amt der JAV kandidieren dürfen. Wählen dürfen sie auch nicht mehr. Nur noch zu Br.-Wahlen.
Das mit der Betriebszugehörigkeit hat was mit der Wahl in den Betriebsrat zutun.
Hier muß man 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein.