Erstellt am 04.12.2006 um 20:11 Uhr von Jube
Hallo Mischu,
BR-Zeit ist Arbeitszeit! Ruhezeiten musst Du einhalten! Unproduktive BR-Zeit gibt es nicht, schon gar nicht bei anstehender Sitzung..., Du musst ja nur BR-Tätigkeit angeben, nicht aber den Grund dafür. ArbZG ist in jedem Fall anzuwenden!
"Durschnitte" werden inzwischen immer öfter erhoben, kann man nichts gegen machen, solange sie nicht vveröffentlicht werden, dann aber schon => Rechtsauskunft beim Rechtsanwalt einholen, muss AG zahlen,wenn Ihr das so dem AG nach Beschlussverfahren gemeldet habt!
Erstellt am 04.12.2006 um 20:57 Uhr von Catweazle
Vergütet wird die AZ als wenn du gearbeitest hättest.
Das ArbZG gilt NICHT für BR-Tätgkeiten. Deshalb müssen auch die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden. Der Gesetzgeber spricht von Zumutbarkeit.
Erstellt am 04.12.2006 um 21:16 Uhr von Mischu
@ Catweazle,
ich müsste dann bis 6.15 Uhr arbeiten, wie gesagt Nachtschicht. Habe aber um
12.00 Uhr Sitzung. Habe dann auch nochmal 2x 0,5 h Fahrzeit. Was wäre bei dieser Konstellation denn zumutbar ?
Gruß Mischu
Erstellt am 04.12.2006 um 21:17 Uhr von Fayence
Catweazle hat Recht!
Hier die Rechtsgrundlage:
http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/BAG%20Nachtschicht%20Arbeitsbefreiung%20Betriebsrat.pdf
P.S.
Allerdings war auch ich lange Zeit felsenfest davon überzeugt, dass das ArbZG greift!
Erstellt am 04.12.2006 um 21:19 Uhr von Kölner
@Fayence
Aber er kann, aber er kann...
Erstellt am 04.12.2006 um 21:39 Uhr von Heini
Catweazle,
-----Das ArbZG gilt NICHT für BR-Tätgkeiten.------
Nur Betriebsratstätigkeit AUßERHALB der regulären Arbeitszeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Wird Betriebsratstätigkeit innerhalb der regulären Arbeitszeit geleistet unterliegt dies Zeit dem ArbzG.
Erstellt am 04.12.2006 um 22:02 Uhr von Fayence
Catweazle,
ich trage einen Teil der "Kritik" mit Dir! ;-)
Präzisierung der berechtigten Präzisierung! ;-) Das ArbZG greift nicht ausserhalb der PERSÖNLICHEN Arbeitszeit eines BRMs!
Kölner,
"wer" kann was? *grübel*
Erstellt am 05.12.2006 um 00:03 Uhr von Catweazle
Mischu,
ich halte deine Konstellation für unzumutbar. Vermutlich verkürzt die Anreise deine Ruhezeit zuzätzlich weil du unmittelbar nach der Sitzung wieder nach Hause fährst. In diesem Fall sind die Fahrtzeiten auch BR- bzw. Arbeitszeit. Der Gesetzgeber hat die BR nach meiner Meinung im Stich gelassen. Du solltest eine Vereinbarung mit deinem AG treffen. Wenn sich dein AG nicht darauf einlässt hast du die Möglichkeit einfach ein bis zwei Stunden früher Feierabend zu machen (m.M. nach sind 1,5 Stunden angemessen). Den Lohn, den dein AG für diese Zeit wahrscheinlich einbehält, wirst du wohl einklagen müssen. Wenn du den richtigen Richter erwischst wird er auch die Zumutbarkeit festlegen.
Übrigens: das mit dem "Durchschnitt" halte ich für Unsinn. Der AG hat genau die Summe zu vergüten als wenn das BRM gearbeitet hätte - nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 05.12.2006 um 03:12 Uhr von Mischu
Danke an alle für die schnellen Antworten. Hat mich im Grunde in meinem Tun bestätigt. Das Problem bei uns ist eigentlich, dass sich die freigestellten BRM, die eigentlich für die Klärung solcher grundlegenden Fragen zuständig sind, sich halt einfach nicht in Schichtarbeit und die damit verbundenen Probleme hinein versetzen können (oder wollen).
Vielen Dank nochmal
Mischu
Erstellt am 05.12.2006 um 10:06 Uhr von Catweazle
Mischu,
du irrst. Weder die freigestellten BRM noch das Gremium haben etwas mit deiner Freistellung nach § 37 BetrVG zu tun. Das ist durchaus sinnig weil das Gremium gegenüber dem einzelnen BRM nicht weisungsbefugt ist.