Kündigungsschutz - bei Einladung zur ersten Betriebsversammlung?
Hallo
Kann ich zusammen mit der Gewerkschaft zur ersten Betriebsversammlung einladen um keine Kollegen zugefährden und erhalte ich dadurch einen Kündigungsschutz?
gruß Spike
Community-Antworten (6)
04.12.2006 um 00:40 Uhr
Verstehe deine Frage nicht. Bis du ein BRM. Der BR lädt zur Betriebsversammlung ein und der hat Kündigungsschutz.
04.12.2006 um 00:46 Uhr
@Ramses II Dann hatte seinerzeit "harald" ja richtig Glück! :-)
04.12.2006 um 18:36 Uhr
Danke Rames II
Da ich der einzigste bin der in einer Gewerkschaft ist wird dem Chef mit Sicherheit klar wer da hintersteckt.
Wie ist es eigentlich wenn der Chef sagt er hätte kein MA der Gewerkschaftmitglied ist und ich gehe hin und lege meinen Mitgliedsausweis auf den Tisch bin ich dann abgesichert?
Rames II eine Woche ist lang und meine Kündigung würde garantiert nicht ermutigend auf die anderen Kollegen wirken.
gruß Spike
04.12.2006 um 19:06 Uhr
spike,
eine Gewerkschaft weiß sich durchaus zu helfen, wenn ein AG keinen Zutritt gewähren will. Vorgelegt wird in einem solchen Fall eine notarielle Beglaubigung, dass Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb vertreten sind, natürlich ohne Namensnennung!
Willst Du jetzt immer noch ohne Not Deinen Mitgliedsausweis auf den Tisch legen?
Ramses II,
ich finde, den "ersehnten Kündigungsschutz" könnte sich spike auch schon als Mitglied des Wahlvorstands verdienen. :-)
04.12.2006 um 21:45 Uhr
Hallo Fayence
Habe gehofft ich könnte GEMEINSAM mit der Gewerkschaft einladen!
Wie lange dauert so eine notarielle Beglaubigung?
Herzlichen DANK an alle !!
Betriebsratwahl findet erst 2007 statt
gruß Spike
04.12.2006 um 21:55 Uhr
Spike,
lass Dich feiern, wenn Euer BR gewählt ist! :-)
Wie lange so eine notarielle Beglaubigung dauert? Anruf bei einem Notar: "Hätten Sie heut Zeit für uns?"; vermutlich ist die Telefonnummer bereits eingespeichert!
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