W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsschutz - bei Einladung zur ersten Betriebsversammlung?

S
Spike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Kann ich zusammen mit der Gewerkschaft zur ersten Betriebsversammlung einladen um keine Kollegen zugefährden und erhalte ich dadurch einen Kündigungsschutz?

gruß Spike

4.38206

Community-Antworten (6)

Z
Zuckeremma

04.12.2006 um 00:40 Uhr

Verstehe deine Frage nicht. Bis du ein BRM. Der BR lädt zur Betriebsversammlung ein und der hat Kündigungsschutz.

K
Kölner

04.12.2006 um 00:46 Uhr

@Ramses II Dann hatte seinerzeit "harald" ja richtig Glück! :-)

S
Spike

04.12.2006 um 18:36 Uhr

Danke Rames II

Da ich der einzigste bin der in einer Gewerkschaft ist wird dem Chef mit Sicherheit klar wer da hintersteckt.

Wie ist es eigentlich wenn der Chef sagt er hätte kein MA der Gewerkschaftmitglied ist und ich gehe hin und lege meinen Mitgliedsausweis auf den Tisch bin ich dann abgesichert?

Rames II eine Woche ist lang und meine Kündigung würde garantiert nicht ermutigend auf die anderen Kollegen wirken.

gruß Spike

F
Fayence

04.12.2006 um 19:06 Uhr

spike,

eine Gewerkschaft weiß sich durchaus zu helfen, wenn ein AG keinen Zutritt gewähren will. Vorgelegt wird in einem solchen Fall eine notarielle Beglaubigung, dass Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb vertreten sind, natürlich ohne Namensnennung!

Willst Du jetzt immer noch ohne Not Deinen Mitgliedsausweis auf den Tisch legen?

Ramses II,

ich finde, den "ersehnten Kündigungsschutz" könnte sich spike auch schon als Mitglied des Wahlvorstands verdienen. :-)

S
Spike

04.12.2006 um 21:45 Uhr

Hallo Fayence

Habe gehofft ich könnte GEMEINSAM mit der Gewerkschaft einladen!

Wie lange dauert so eine notarielle Beglaubigung?

Herzlichen DANK an alle !!

Betriebsratwahl findet erst 2007 statt

gruß Spike

F
Fayence

04.12.2006 um 21:55 Uhr

Spike,

lass Dich feiern, wenn Euer BR gewählt ist! :-)

Wie lange so eine notarielle Beglaubigung dauert? Anruf bei einem Notar: "Hätten Sie heut Zeit für uns?"; vermutlich ist die Telefonnummer bereits eingespeichert!

Ihre Antwort