Erstellt am 03.12.2006 um 17:47 Uhr von spielemann
Zunächst kann der AG Stellenausschreibungen, Einstellung durchführen wie er möchte. Wenn der BR von seinem Mitbestimmungsrecht gebrauch macht und begründen kann, warum er bestimmte Aktivitäten des AG ablehnt, der AG sie aber trotzdem durchführt hat der BR natürlich die Möglichkeit vor das Arbeitsgericht zu gehen bzw. vor die Einigungsstelle. Es kommt natürlich auf den Ablehnungsgrund.
Erstellt am 03.12.2006 um 18:02 Uhr von Mona-Lisa
@spielemann,
der BR geht vor das AG/Einigungsstelle?
Wenn der BR der Versetzung nach § 99 widerspricht, kann der AG die Zustimmung durch das AG ersetzen lassen.
Erstellt am 03.12.2006 um 18:14 Uhr von Heini
Mona-Lisa,
und wenn der AG die Zustimmung nicht durch das Arbeitsgericht ersetzen lässt ?
Erstellt am 03.12.2006 um 18:24 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
dann kommt Schritt 2!
Ich sage nur: § 99 Rd. 241a BetrVG Fitting
Erstellt am 03.12.2006 um 18:36 Uhr von Fayence
Die Rede ist davon, dass der BR einer internen Stellenausschreibung aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht zugestimmt hat!
Der 99er dürfte folglich in die Leere laufen! Oder Thorsten korrigiert bzw. konkretisiert seine Fragestellung noch ein wenig.
Erstellt am 03.12.2006 um 18:37 Uhr von spielemann
Hallo Mona-Lisa,
zunächst muß geklärt werden warum der BR der Stellenausschreibung wiederspricht.
Wenn dann der AG sich nicht an die Entscheidung des BR hält muß der BR reagieren und halt vor das AG gehen.
Erstellt am 03.12.2006 um 19:37 Uhr von Kölner
Ich wäre ja mal gespannt aufgrund welcher Umstände ein BR einer Stellenausschreibung widersprechen will...
Erstellt am 03.12.2006 um 19:47 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
naja, Thorsten wird doch wohl die Versetzung meinen, die auf Grund der internen Stellenausschreibung folgte.....
Erstellt am 03.12.2006 um 21:12 Uhr von SusiSorglos
@Kölner,
der BR. kann zb. widersprechen wenn der MA. nicht in die richtige Tarifgruppe eingruppiert wird.
Erstellt am 03.12.2006 um 23:35 Uhr von Kölner
@SusiSorglos
Klär' mich auf: Einer STELLENAUSSCHREIBUNG kann ich als BR widersprechen?
Erstellt am 04.12.2006 um 17:56 Uhr von s.f.h.
@kölner
Wäre das z.B. ein Grund?
"Suche dekorative, charmante, alleinstehende, 25 jährige Blondine, die mir in den Abendstunden zuarbeitet."
;-)
Erstellt am 04.12.2006 um 19:35 Uhr von Lotte
@s.f.h.
Auch schon im AGG geschult?
Erstellt am 04.12.2006 um 20:31 Uhr von s.f.h.
@Lotte
Was man so liest...
Erstellt am 05.12.2006 um 00:12 Uhr von Fayence
Du darfst! Aber auch wirklich nur ganz kurz!
Erstellt am 05.12.2006 um 23:03 Uhr von Lotte
Ramses,
Früher war es so:
"In den weitaus meisten deutschen Gebieten hat der Mann das ausschließliche Dispositionsrecht über das Vermögen. Dies Recht erstreckt sich auch auf das von der Frau eingebrachte Gut. Der Frau steht das Dispositionsrecht über ihr eigenes Vermögen nicht zu. Wie auch der Mann damit wirtschafte, die Frau hat nicht die Macht, Einhalt zu thun. Verträge können vom Mann, nicht aber von der Frau einseitig geschlossen werden, rechtsgültig. Für Schulden des Mannes, einerlei, woher sie stammen, hier und dort selbst für solche vor Eingehung der Ehe gemachten, haftet das Gesamtvermögen, selbst wenn es ausschließlich von der Frau eingebracht ist. Ist also der Mann etwa ein Spieler, verliert Tausende an einem Abend – die Frau muß es bezahlen."
http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=projekte/forschungsprojekt%20I/EineEinfuehrung.php
Dispositionsrecht früher=Mann gibt Geld aus=Frau muss bezahlen ;-)
Erstellt am 06.12.2006 um 15:53 Uhr von Lotte
Ramses,
damit wäre auch geklärt, warum der BR in Zeiten des AGG der Stellenausschreibung nicht zustimmen kann ;-))