Dispositionsrecht - bei interner Stellenausschreibung?
Wir hatten eine Interne Stellenausschreibung die der Betriebsrat aus verschiedenen Rechtlichen gründen nicht zustimmte. Der Zuständige Disponent und Abteilungsleiter möchte jetzt von seinem "Dispositionsrecht" Gebrauch machen. Meine Frage lautet also : Gibt es ein solches Dispositionsrecht überhaupt? Wenn ja , in welchem Gesetz steht das. Gemäß §95 §99 BetrVG wurde diese Abgelehnt. Es wurde für eine Stelle eines Verkehrsaufseher ausgeschrieben und in der bitte um Zustimmung möchte die GF jetzt 2 Verkehrsaufseher/anwärter. Des weiteren macht die GF vom Direktionsrecht gebrauch und weist 2 personale im Moment ohne Zustimmung des BR ein.
Community-Antworten (16)
03.12.2006 um 18:47 Uhr
Zunächst kann der AG Stellenausschreibungen, Einstellung durchführen wie er möchte. Wenn der BR von seinem Mitbestimmungsrecht gebrauch macht und begründen kann, warum er bestimmte Aktivitäten des AG ablehnt, der AG sie aber trotzdem durchführt hat der BR natürlich die Möglichkeit vor das Arbeitsgericht zu gehen bzw. vor die Einigungsstelle. Es kommt natürlich auf den Ablehnungsgrund.
03.12.2006 um 19:02 Uhr
@spielemann, der BR geht vor das AG/Einigungsstelle? Wenn der BR der Versetzung nach § 99 widerspricht, kann der AG die Zustimmung durch das AG ersetzen lassen.
03.12.2006 um 19:14 Uhr
Mona-Lisa, und wenn der AG die Zustimmung nicht durch das Arbeitsgericht ersetzen lässt ?
03.12.2006 um 19:24 Uhr
@Heini, dann kommt Schritt 2! Ich sage nur: § 99 Rd. 241a BetrVG Fitting
03.12.2006 um 19:36 Uhr
Die Rede ist davon, dass der BR einer internen Stellenausschreibung aus verschiedenen rechtlichen Gründen nicht zugestimmt hat!
Der 99er dürfte folglich in die Leere laufen! Oder Thorsten korrigiert bzw. konkretisiert seine Fragestellung noch ein wenig.
03.12.2006 um 19:37 Uhr
Hallo Mona-Lisa, zunächst muß geklärt werden warum der BR der Stellenausschreibung wiederspricht. Wenn dann der AG sich nicht an die Entscheidung des BR hält muß der BR reagieren und halt vor das AG gehen.
03.12.2006 um 20:37 Uhr
Ich wäre ja mal gespannt aufgrund welcher Umstände ein BR einer Stellenausschreibung widersprechen will...
03.12.2006 um 20:47 Uhr
@Kölner, naja, Thorsten wird doch wohl die Versetzung meinen, die auf Grund der internen Stellenausschreibung folgte.....
03.12.2006 um 22:12 Uhr
@Kölner, der BR. kann zb. widersprechen wenn der MA. nicht in die richtige Tarifgruppe eingruppiert wird.
04.12.2006 um 00:35 Uhr
@SusiSorglos Klär' mich auf: Einer STELLENAUSSCHREIBUNG kann ich als BR widersprechen?
04.12.2006 um 18:56 Uhr
@kölner
Wäre das z.B. ein Grund? "Suche dekorative, charmante, alleinstehende, 25 jährige Blondine, die mir in den Abendstunden zuarbeitet."
;-)
04.12.2006 um 20:35 Uhr
@s.f.h. Auch schon im AGG geschult?
04.12.2006 um 21:31 Uhr
@Lotte
Was man so liest...
05.12.2006 um 01:12 Uhr
Du darfst! Aber auch wirklich nur ganz kurz!
06.12.2006 um 00:03 Uhr
Ramses, Früher war es so: "In den weitaus meisten deutschen Gebieten hat der Mann das ausschließliche Dispositionsrecht über das Vermögen. Dies Recht erstreckt sich auch auf das von der Frau eingebrachte Gut. Der Frau steht das Dispositionsrecht über ihr eigenes Vermögen nicht zu. Wie auch der Mann damit wirtschafte, die Frau hat nicht die Macht, Einhalt zu thun. Verträge können vom Mann, nicht aber von der Frau einseitig geschlossen werden, rechtsgültig. Für Schulden des Mannes, einerlei, woher sie stammen, hier und dort selbst für solche vor Eingehung der Ehe gemachten, haftet das Gesamtvermögen, selbst wenn es ausschließlich von der Frau eingebracht ist. Ist also der Mann etwa ein Spieler, verliert Tausende an einem Abend – die Frau muß es bezahlen." http://www.jura.uni-hannover.de/meder/?c=projekte/forschungsprojekt%20I/EineEinfuehrung.php Dispositionsrecht früher=Mann gibt Geld aus=Frau muss bezahlen ;-)
06.12.2006 um 16:53 Uhr
Ramses, damit wäre auch geklärt, warum der BR in Zeiten des AGG der Stellenausschreibung nicht zustimmen kann ;-))
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