Wir hatten eine Interne Stellenausschreibung die der Betriebsrat aus verschiedenen Rechtlichen gründen nicht zustimmte. Der Zuständige Disponent und Abteilungsleiter möchte jetzt von seinem "Dispositionsrecht" Gebrauch machen. Meine Frage lautet also : Gibt es ein solches Dispositionsrecht überhaupt? Wenn ja , in welchem Gesetz steht das. Gemäß §95 §99 BetrVG wurde diese Abgelehnt. Es wurde für eine Stelle eines Verkehrsaufseher ausgeschrieben und in der bitte um Zustimmung möchte die GF jetzt 2 Verkehrsaufseher/anwärter. Des weiteren macht die GF vom Direktionsrecht gebrauch und weist 2 personale im Moment ohne Zustimmung des BR ein.