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Kurzfristige Einladung zur außerordentlichen Sitzung

K
Kalinka90
Mai 2022 bearbeitet

Guten Abend liebe Kollegen, Ich bräuchte wieder einmal einen Rat von euch. Folgender Sachverhalt, in unserer letzten Sitzung wurde ein Antrag auf Mehrarbeit bezüglich der anstehenden Feiertage abgelehnt aus einem von zwei gründen wo im Nachgang festgestellt wurde das die Ablehnung auf einer Lüge beruht, nun bin ich als BRV sehr entsetzt darüber das einige aus dem Gremium lügen um deren Willen durchzusetzen. Der AG hat nun den Antrag erneut gestellt und auch erwähnt das es in den Jahren davor auch nie zu einer Ablehnung kam. Aufgrund der Dringlichkeit (da solche Aushänge bei uns im Betrieb 3 Wochen vorher ausgehängt werden müssen) und nachdem ich mit einigen MA gesprochen habe wo viele mir sagten das die weiterhin an Feiertagen bzw dann an den Samstagen arbeiten wollen habe ich zu einer außerordentlichen Sitzung für morgen geladen, war das zu kurzfristig oder ist das noch im Rahmen ? In unserer Geschäftsordnung steht das kurzfristige Ladungen zu solchen Sitzungen zulässig sind. Dazu gesagt wir arbeiten in der Lebensmittelbranche. Ich danke euch jetzt schon für alle antworten.

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Community-Antworten (1)

S
seehas

06.05.2022 um 09:24 Uhr

Wenn das in eurer GO so geregelt ist, dass ihr im Notfall kurzfristig laden könnt, dann sehe ich da kein Problem. Generell solltet ihr eure Zusammenarbeit mal überdenken, wenn Gremiumsmitglieder offensichtlich die Unwahrheit sagen um sich einen Vorteil zu verschaffen. das wird zwar gerade in der großen Politik immer wieder vorgelebt, aber es führt selten zu einem guten Ende.

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