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Dienst PKW als BRV?

F
Formel1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, liebe BRV, vom AG wurde mir mitgeteilt, dass mir als freigestellter BRV kein Dienstwagen mehr zusteht, obwohl ich in meiner vorigen Stellung einer zustand. Lohnt es sich zu klagen?

hans

6.427010

Community-Antworten (10)

M
Matu

01.12.2006 um 16:18 Uhr

Hallo Hans!

Als was hast Du vorher gearbeitet?

F
Fayence

01.12.2006 um 16:52 Uhr

Formel 1. vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.6.2004, 7 AZR 514/03

Leitsätze

Ein nach § 37 Abs 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit vollständig befreites Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung auch privat nutzen durfte.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2004-6&nr=10010&linked=urt

F
Fayence

01.12.2006 um 17:02 Uhr

Ramses II, korrekt! Deswegen habe ich ja auch geschrieben "vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen"! ;-P

R
Rollie

01.12.2006 um 18:01 Uhr

Rechtliche Aspekte einmal außen vor gelassen stellt sich die Frage, was es rechtfertigen sollte, einen Dienstwagen zu beanspruchen, wenn der Grund, beispielsweise der Wegfall von Außendiensttätigkeiten, weggefallen ist.

Alleine moralisch gesehen gegenüber den Arbeitskollegen würde es schon keinen guten Eindruck machen, allein für private Zwecke einen Firmenwagen zu fahren.

F
Fayence

01.12.2006 um 18:50 Uhr

Rollie, sollten sich die vergleichbaren KollegInnen dann nicht solidarisch zeigen (müssen) und ebenfalls auf die Privatnutzung des Dienstwagens verzichten (müssen)?

P
Pfarrer

02.12.2006 um 10:56 Uhr

@Formel1

...ich habe gerade überlegt, was mir als nicht freigestelltem BR Mitglied dann zustehen würde, - ein Vespa Roller?:-)

B
betriebsratten

04.12.2006 um 10:51 Uhr

Grund ist ganz einfach: Ein BR darf gegenüber vergleichbaren AN nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Und wenn er und seine Kollegen vorher einen Dienstwagen hatte, giltet das in meinen Augen weiter.

F
Formel1

14.12.2006 um 10:19 Uhr

Hallo, vielen Dank für Eure Ratschläge, inzwischen hat der AG wohl kalte Füsse'bekommen und die VERLÄNGERUNG der Nutzung des Dienstwagens (mit privater Nutzung) bis 06/ 07 zugestimmt.

Hans

K
Kölner

14.12.2006 um 15:27 Uhr

@Formel1 Ich würde mich als BRV noch nicht mal annähernd dem Geruch der Vorteilnahme aussetzen wollen. Aber der persönliche Vorteil entscheidet wohl.

K
Kölner

14.12.2006 um 21:41 Uhr

@Ramses II Die Frage ist aber sehr intim... ...ich habe ein eigenes Auto!

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