Erstellt am 01.12.2006 um 15:18 Uhr von Matu
Hallo Hans!
Als was hast Du vorher gearbeitet?
Erstellt am 01.12.2006 um 15:52 Uhr von Fayence
Formel 1.
vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.6.2004, 7 AZR 514/03
Leitsätze
Ein nach § 37 Abs 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit vollständig befreites Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung auch privat nutzen durfte.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2004-6&nr=10010&linked=urt
Erstellt am 01.12.2006 um 16:02 Uhr von Fayence
Ramses II,
korrekt! Deswegen habe ich ja auch geschrieben "vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen"! ;-P
Erstellt am 01.12.2006 um 17:01 Uhr von Rollie
Rechtliche Aspekte einmal außen vor gelassen stellt sich die Frage, was es rechtfertigen sollte, einen Dienstwagen zu beanspruchen, wenn der Grund, beispielsweise der Wegfall von Außendiensttätigkeiten, weggefallen ist.
Alleine moralisch gesehen gegenüber den Arbeitskollegen würde es schon keinen guten Eindruck machen, allein für private Zwecke einen Firmenwagen zu fahren.
Erstellt am 01.12.2006 um 17:50 Uhr von Fayence
Rollie,
sollten sich die vergleichbaren KollegInnen dann nicht solidarisch zeigen (müssen) und ebenfalls auf die Privatnutzung des Dienstwagens verzichten (müssen)?
Erstellt am 02.12.2006 um 09:56 Uhr von Pfarrer
@Formel1
...ich habe gerade überlegt, was mir als nicht freigestelltem BR Mitglied dann zustehen würde, - ein Vespa Roller?:-)
Erstellt am 04.12.2006 um 09:51 Uhr von betriebsratten
Grund ist ganz einfach: Ein BR darf gegenüber vergleichbaren AN nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Und wenn er und seine Kollegen vorher einen Dienstwagen hatte, giltet das in meinen Augen weiter.
Erstellt am 14.12.2006 um 09:19 Uhr von Formel1
Hallo, vielen Dank für Eure Ratschläge, inzwischen hat der AG wohl
`kalte Füsse'`bekommen und die VERLÄNGERUNG der Nutzung des
Dienstwagens (mit privater Nutzung) bis 06/ 07 zugestimmt.
Hans
Erstellt am 14.12.2006 um 14:27 Uhr von Kölner
@Formel1
Ich würde mich als BRV noch nicht mal annähernd dem Geruch der Vorteilnahme aussetzen wollen. Aber der persönliche Vorteil entscheidet wohl.
Erstellt am 14.12.2006 um 20:41 Uhr von Kölner
@Ramses II
Die Frage ist aber sehr intim...
...ich habe ein eigenes Auto!