Dienst PKW als BRV?
Hallo, liebe BRV, vom AG wurde mir mitgeteilt, dass mir als freigestellter BRV kein Dienstwagen mehr zusteht, obwohl ich in meiner vorigen Stellung einer zustand. Lohnt es sich zu klagen?
hans
Community-Antworten (10)
01.12.2006 um 16:18 Uhr
Hallo Hans!
Als was hast Du vorher gearbeitet?
01.12.2006 um 16:52 Uhr
Formel 1. vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.6.2004, 7 AZR 514/03
Leitsätze
Ein nach § 37 Abs 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit vollständig befreites Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung auch privat nutzen durfte.
01.12.2006 um 17:02 Uhr
Ramses II, korrekt! Deswegen habe ich ja auch geschrieben "vielleicht kannst Du mit diesem Urteil etwas anfangen"! ;-P
01.12.2006 um 18:01 Uhr
Rechtliche Aspekte einmal außen vor gelassen stellt sich die Frage, was es rechtfertigen sollte, einen Dienstwagen zu beanspruchen, wenn der Grund, beispielsweise der Wegfall von Außendiensttätigkeiten, weggefallen ist.
Alleine moralisch gesehen gegenüber den Arbeitskollegen würde es schon keinen guten Eindruck machen, allein für private Zwecke einen Firmenwagen zu fahren.
01.12.2006 um 18:50 Uhr
Rollie, sollten sich die vergleichbaren KollegInnen dann nicht solidarisch zeigen (müssen) und ebenfalls auf die Privatnutzung des Dienstwagens verzichten (müssen)?
02.12.2006 um 10:56 Uhr
@Formel1
...ich habe gerade überlegt, was mir als nicht freigestelltem BR Mitglied dann zustehen würde, - ein Vespa Roller?:-)
04.12.2006 um 10:51 Uhr
Grund ist ganz einfach: Ein BR darf gegenüber vergleichbaren AN nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Und wenn er und seine Kollegen vorher einen Dienstwagen hatte, giltet das in meinen Augen weiter.
14.12.2006 um 10:19 Uhr
Hallo, vielen Dank für Eure Ratschläge, inzwischen hat der AG wohl
kalte Füsse'bekommen und die VERLÄNGERUNG der Nutzung des
Dienstwagens (mit privater Nutzung) bis 06/ 07 zugestimmt.
Hans
14.12.2006 um 15:27 Uhr
@Formel1 Ich würde mich als BRV noch nicht mal annähernd dem Geruch der Vorteilnahme aussetzen wollen. Aber der persönliche Vorteil entscheidet wohl.
14.12.2006 um 21:41 Uhr
@Ramses II Die Frage ist aber sehr intim... ...ich habe ein eigenes Auto!
Verwandte Themen
Rückgabe eines Firmen-PKW´s mit Privatnutzung - Ausgleichszahlung-
ÄlterGuten Tag allerseits. Ein Mitarbeiter des Hauses erhielt vor ca. 7 Jahren einen Firmen-PKW unter anderem auch zur privaten Nutzung überlassen. Dies geschah durch einenen sogenannten PKW-Überlassung
Firmen PKW`s für Freigestellte
ÄlterWer Kann helfen! 30 köpfiger BR in einem Filialunternehmen Deutschlandweit verteilt, müssen wenn wir Kollegen helfen , entweder die Bahntickest, PKW Kosten vorstrecken oder die Tickes in der reise Ab
Reisekostenrichtlinie; zwingend zu beachten oder nicht
ÄlterHallo alle miteinander, habe einige Fragen zu einer Reisekostenrichlinie vom AG. Angenommen wir haben ein Seminar in einer ca. 500 Km entfernten Stadt. Laut unserem Areitgeber und der von Ihm ve
Privat Pkw auf der Baustelle was muss ich und was nicht?
ÄlterHallo Also beginn der Arbeitszeit ist bei uns die Baustelle. Nun kommt es vor das die Baustelle so groß ist das man auch mit dem privat Pkw fahren muss? Dafür bekommt man da paar Cent. Die fra
Arbeitsverweigerung BRV am Feiertag Androhung der fristlosen Kündigung
ÄlterArbeitsverweigerung BRV Hallo Kollegen Ich bin BRV in einem Linien und Reisebus Unternehmen. am 24.09 wurde der Dienstplan bis zum 3.10 ausgehängt. ( BV). Am 25 habe ich gesehen, das die FL mich