Erstellt am 30.11.2006 um 19:38 Uhr von Mona-Lisa
@Wiener,
ich mach euch einen Vorschlag.
Entweder studiert ihr erstmal die Wahlordnung, oder ihr lasst es gleich!
Denn so wie ihr euch das vorstellt, geht die Wahl garantiert in die Hose.....
Erstellt am 30.11.2006 um 19:44 Uhr von Heinz
Hallo Wiener,
Deine letzte Frage muss ich eindeutig mit ja beantworten. Was ist das für ein seltsames Gemauschel? Von Listen wird nichts getrennt. Macht ein DIN A3 Blatt, das Ihr in der Mitte faltet. Auf die 1. Seite schreibt Ihr die Kandidaten in der Reihenfolge und durchnummeriert, wie sie auf der Liste stehen sollen mit allem Pipapo incl. Einverständniserklärung des Kandidaten. Unter den letzten Kandidaten macht Ihr einen Strich, damit schließt Ihr die Liste ab. Ab der 2. - 4. Seite sammelt Ihr Stützunterschriften, ebenfalls durchnummeriert mit der Überschrift " Hiermit unterstütze ich die Liste xy mit den Kandidaten 1- ? Fertig!
Erstellt am 30.11.2006 um 20:21 Uhr von Heinz
@Ramses,
mag sein, ist aber nicht sinnvoll? Was passiert, wenn ein Kandidat abspringt, du aber schon alle Stützunterschriften hast? Dann fängt man wieder von vorne an!
Erstellt am 30.11.2006 um 21:20 Uhr von Wiener
@Heinz
mag sein, ist aber nicht sinnvoll? Was passiert, wenn ein Kandidat abspringt, du aber schon alle Stützunterschriften hast? Dann fängt man wieder von vorne an!
Wie soll er denn abspringen? Die abgegebene Einverständniserklärung wird nicht zurückgegeben.
Ich kenne die Wahlordnung. Sie läßt getrennte Zustimmungserklärung zu. Es kommt ja auch manchmal vor, daß eine EINZELNE Zustimmungserklärung nachträglich eingeholt wird.
Das Verfahren ist keine Mauschelei, sondern eine sinnvolle Erleichterung der Organisation der Liste. Erst alle Interessenten einsammeln, dann nach Wunsch ordnen, dann die Stützunterschriften einsammeln. Was ist daran mauschelig? Das nachträgliche Ordnen der Reihenfolge bezieht sich übrigens nicht wirklich auf ALLE Kandidaten, sondern nur auf "Zählkandidaten", die sich an eine bereits existierende Liste anhängen wollen.
Warum laufen wir nicht einfach mit der Liste herum, wird gefragt. - Weil wir dann nicht die gewünschte Reihenfolge herstellen können. Wir wissen vorher nicht, wer mitmachen will. Es bleibt schließlich jedem Listenvertreter überlassen, auf welche Weise er seine Liste erstellt.
Meine Frage war, ob in der Einverständniserklärung der Listenplatz erwähnt werden MUSS. Dadurch würde die Aktion natürlich sinnlos. (Die Sache mit dem unerwähnten Wahltermin erscheint mir auch zu windig.)
Erstellt am 30.11.2006 um 22:05 Uhr von Fayence
Wiener,
mit der Einverständniserklärung wird NUR die Kandidatur erklärt und sonst nichts. Der Bezug auf den Listenplatz kann absolut unterbleiben!
Was allerdings Humbug ist, ist Dein Hinweis auf "Zählkandidaten". Wirksame Stützunterschriften werden für eine, dem "Leister" in ihrer Gänze bekannten Liste geleistet; das beinhaltet auch die Reihenfolge der KanditatInnen!!
Erstellt am 30.11.2006 um 22:10 Uhr von Lotte
Wiener,
die Zustimmungserklärung zur Wahl mag für den ein oder anderen durchaus von seinem Listenplatz abhängen...
Wenn Ihr noch offen sein wollt für Nachfolgekandidaten, könnt Ihr doch die Listenplätze für die vorhandenen Kandidaten festlegen? Bis die Liste geschlossen wird, da noch Stützunterschriften gesammelt werden müssen, können noch Nachfolgekandidaten angehängt werden. Stützunterschriften könnt Ihr selbstverständlich erst sammeln, wenn die Liste geschlossen ist.
Aber stell Dir mal vor, Peter von Platz fünf schreit auf, dass er nun nicht mehr kandidiert, weil seine Ex auf Platz 17 angehängt werden soll...;-)
Erstellt am 01.12.2006 um 04:04 Uhr von Wiener
@Fayence
"Was allerdings Humbug ist, ist Dein Hinweis auf "Zählkandidaten". Wirksame Stützunterschriften werden für eine, dem "Leister" in ihrer Gänze bekannten Liste geleistet; das beinhaltet auch die Reihenfolge der KanditatInnen!!"
Meine Frage bezog sich nur auf die Einverständniserklärung der Kandidaten, nicht auf die Stützunterschriften. Letztere werden natürlich erst eingesammelt, wenn die Liste komplett ist. Ich schrieb ja auch oben: "Erst alle Interessenten einsammeln, dann nach Wunsch ordnen, dann die Stützunterschriften einsammeln."
Es kann somit vorkommen, daß von einigen Kandidaten die Einverständniserklärung vorliegt, aber nicht deren Stützunterschrift, weil die Kandidaten zum Zeitpunkt des Einsammelns der Stützunterschriften nicht da sind.
Da fällt mir gerade ein: Normalerweise zählt die Einverständniserklärung ja auch als Stützunterschrift. Wenn die Einverständniserklärung aber getrennt von der Liste eingereicht wird, ist es wohl keine Stützunterschrift, da sie sich nicht auf eine komplette Liste bezieht. Oder?
Erstellt am 01.12.2006 um 08:52 Uhr von Fayence
"Normalerweise zählt die Einverständniserklärung ja auch als Stützunterschrift."
Wiener,
diese Aussage ist falsch. Ich kann z.B. auf Liste 1 kandidieren und für Liste 2 eine wirksame Stützunterschrift leisten.
Eine Unterschrift reicht nur, wenn aus der entsprechenden Spaltenbezeichnung eindeutig hervorgeht, dass mit dieser Unterschrift die Kandidatur erklärt UND gleichzeitig eine Stützunterschrift geleistet wird.
Der Rest ist so o.k., da habe ich Dich falsch verstanden.
Erstellt am 01.12.2006 um 17:11 Uhr von Wiener
Also, ich denke, wir können das so machen. Die Einverständniserklärungen werden getrennt von der Liste gesammelt. Das Verfahren erscheint ungewöhnlich, aber bei uns gibt es ungewöhnliche Verhältnisse. Wir werden eine "Stammliste" erstellen mit 12-15 Kandidaten. Diese werden auf jeden Fall an der Spitze stehen. Dann werden wir die Liste (die natürlich noch keine Stützunterschriften hat) "öffnen" für jeden, der kandidieren möchte. Wir rechnen mit 20-30 Interessenten. Aber auch diese wollen wir nach unseren Vorstellungen ordnen, nicht in der Reihenfolge des Eingangs. Die "Zählkandidaten" werden vorher über diese Vorgehensweise informiert.
Es wird Listenwahl geben. Warum sollten sich 20-30 Leute bei uns anhängen wollen, fragt ihr. - Wegen des sechsmonatigen Kündigungsschutzes! Darum geht's! Gut finde ich das auch nicht, aber so wird es sein.