Erstellt am 30.11.2006 um 16:01 Uhr von Kölner
Antrag an den BRV:
Nächste TO: Abwahl des BRV
Abstimmung. Fertig!
Erstellt am 30.11.2006 um 16:05 Uhr von Heinz
lasst ( TOP 1) die Abwahl des derzeitigen Vorsitzenden und ( TOP 2)Neuwahl eines zukünftigen Vorsitzenden mit der Mehrheit der BR Mitglieder auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen, sucht Euch im Vorfeld einen, der bereit ist BRV zu werden und zieht das Ding durch. Fertig. Solltet Ihr keinen finden, der BRV werden will, dann hilft auch manchmal miteinander zu reden, hab`ich mir sagen lassen.
Erstellt am 30.11.2006 um 16:07 Uhr von Kölner
@Heinz
Ich glaube nicht, dass die Abwahl TOP 1 sein KANN...
Erstellt am 30.11.2006 um 16:11 Uhr von Heinz
@Kölner,
hast recht
TOP1 Genehmigung der Tagesordnung
TOP2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP3 Genehmigung des letzten Protokolls
TOP4 Abwahl Blödmann
TOP5 Neuwahl Supertyp
So besser?
Erstellt am 30.11.2006 um 16:14 Uhr von Kölner
@Heinz
Ich liebe Dich!
Aber TOP 3 ist auch nicht notwendig!
Erstellt am 30.11.2006 um 16:18 Uhr von Heinz
@Kölner
Ich dich auch, aber ich bin verheiratet haben nen Haufen Kinder und schnarche. Also lass uns vernünftig sein und weiter nur schriftlichen Kontakt halten. TOP 3 ist nicht notwendig, aber macht `nen guten Eindruck.
Erstellt am 30.11.2006 um 16:21 Uhr von Mona-Lisa
@Heinz,
schade, ich dachte grad, das Forum hätte ein neues Traumpaar.....
Erstellt am 30.11.2006 um 16:33 Uhr von Lotte
Stimmt, vor TOP 2 geht TOP 1 gar nicht ;-))
Mona-Lisa,
vielleicht schnarchen sie ja beide....
Erstellt am 30.11.2006 um 17:24 Uhr von exsiem
Hallo Profis,
vielen Dank für die schnellen Antworten auf meine Frage.
Ich freue mich schon auf das Gesicht des BR wenn ich die Abwahl auf die Tagesordnung setzen lasse.
In diesem Zusammenhang aber noch eine Frage:
Eine einfache Mehrheit genügt wohl für die Abwahl??
Wir haben das Problem ein sehr kleiner Betriebsrat zu sein und Befürchten das bei Abwesenheiten vorn regulären BRM über die Ersatzmitglieder wieder der
.....Mann an den Vorsitz kommt.
Haben eigentlich Ersatzmitglieder ein solches Stimmrecht.
Viele Grüße an alle und vor allen Dingen an das "neue Traumpaar"
Erstellt am 30.11.2006 um 17:31 Uhr von Mona-Lisa
@exsiem,
"Eine einfache Mehrheit genügt wohl für die Abwahl??"
Ja
"Haben eigentlich Ersatzmitglieder ein solches Stimmrecht."
Ja! Wenn sie ein reguläres BR-Mitglied vertreten.
Wenn`s dumm läuft, kann das passieren! Euer BRV wird sich dann auch wieder aufstellen lassen. (Ausser er ist stinkbeleidigt!)
Ihr solltet euch im Vorfeld klar sein, wer sich als neuer BRV zur Verfügung stellt.
Erstellt am 30.11.2006 um 19:57 Uhr von Alter Betriebsrat
Servus !
Hier schreibt ein schon zweimal abgewählter BRV.Besonderer Tipp kann auch während des Urlaubs des des "bösen"jetzigen BRV durchgezogen werden. Dann ist er nicht da und kann sich nicht einmal rechtfertigen ha ha. und ihr seit ihn los.(aber nur als BRV) Klasse was.
Ist mir schon zweimal passiert und ist nicht die feine englische. Jetzt bin ich wider mal BRV und unterschreibe nur noch mit "z.Zt BRV" und bin auch nicht beleidigt.
Grüssle
Alter Betriebsrat
Erstellt am 30.11.2006 um 19:59 Uhr von Mona-Lisa
@Alter Betriebsrat,
und du hattest mit dieser "Unterschrift" noch nie Probleme?
Erstellt am 30.11.2006 um 22:59 Uhr von Heini
---Aber TOP 3 ist auch nicht notwendig!---
Kölner,
müssen die Niederschriften jetzt nicht mehr durch den BR genehmigt werden.
Erstellt am 30.11.2006 um 23:03 Uhr von Lotte
Heini,
wo steht denn, dass der BR sie genehmigen muss?
Alter BR,
aber Du bist nicht der BRV von exsiem? ;-))
Erstellt am 30.11.2006 um 23:27 Uhr von Heini
Lotte,
das steht nirgens.
Aus nachstehenden Beiträgen erkenntst Du den Sinn meiner Frage.
38307
38310
38313
38316
38317
usw.
Erstellt am 30.11.2006 um 23:32 Uhr von Fayence
Heini,
weißt Du was? Ich pflichte Dir bzgl. der Sinnhaftigkeit "Genehmigung von BR-Protokollen" uneingeschränkt zu, auch wenn ich 38307ff nicht gelesen habe!
Erstellt am 30.11.2006 um 23:44 Uhr von Heini
Wenn ich denn einmal das von Dir benutzte Zitat aus 38362 benutzen dürfte.
Weißes erkennt man besser, wenn man Schwarzes dagegen hält.
Martin Luther, (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator
Erstellt am 30.11.2006 um 23:57 Uhr von Kölner
@Heini
Das Privaturkundenrecht hat mich leicht geläutert...
Erstellt am 01.12.2006 um 15:59 Uhr von Lotte
alle Ungläubigen oder Gläubigen? ;-)
ZPO:
§ 437 Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
(1) Urkunden, die nach Form und Inhalt als von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person errichtet sich darstellen, haben die Vermutung der Echtheit für sich.
(2) Das Gericht kann, wenn es die Echtheit für zweifelhaft hält, auch von Amts wegen die Behörde oder die Person, von der die Urkunde errichtet sein soll, zu einer Erklärung über die Echtheit veranlassen.
Frage ist jetzt natürlich, ob ein gewählter BR eine mit öffentlichen Glauben versehene Person ist?
Halte aber Genehmigung weiterhin nicht für erforderlich, wohl aber den TOP: Ergänzungen und Anmerkungen zum Protokoll
Erstellt am 01.12.2006 um 16:29 Uhr von Fayence
Lotte,
wie kommst Du denn jetzt auf "öffentliche Urkunden"?
Eine Sitzungsniederschrift ist im Sinne des § 416 ZPO eine Privaturkunde! Aufgrund dieser Tatsache könnte eine Verfälschung sogar nach § 267 StGB geahndet werden.
Die Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich! Da ein Richter jedoch im Falle einer Rechtsstreitigkeit frei entscheiden kann, welche Beweiswürdigkeit dieser Niederschrift zukommt, ist es sinnvoll, jede Sitzungsniederschrift zu genehmigen und auch die Genehmigung im entsprechenden Protokoll festzuhalten.
Erstellt am 01.12.2006 um 17:21 Uhr von Lotte
Fayence,
wahrscheinlich bin ich über Privat gestolpert ;-)
Erstellt am 01.12.2006 um 17:29 Uhr von Fayence
Lotte,
manchmal ist es nicht ganz verkehrt, darauf zu achten, was so auf dem Weg liegt. Nicht, dass Du noch auf einer Bananenschale ausrutschst! ;-)
Erstellt am 01.12.2006 um 17:34 Uhr von Lotte
Fayence,
ach deswegen liege ich hier gerade auf dem Boden, war die von Dir? ;-)))