Erstellt am 30.11.2006 um 08:17 Uhr von DocPille
Hi, ja kann er wenn er das 18 Lebensjahr vollendet hat.
Erstellt am 30.11.2006 um 09:16 Uhr von waschbär
Erstellt am 30.11.2006 um 09:46 Uhr von Mein Gott Walter
Roland
Was will der Azubi den Dort ? Seine Berichtshefte Lesen ??
Erstellt am 30.11.2006 um 09:59 Uhr von waschbär
Walter ???
Leg dich wieder hin
Erstellt am 30.11.2006 um 10:28 Uhr von DocPille
Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Etwas anderes gilt aber, wenn der Azubi Mitglied im Betriebsrat oder einer eigenen Jugend- und Auszubildendenvertretung ist oder innerhalb des letzten Jahres war. Dann wird mit dem Lehrling nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet, wenn dieser innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Ausbildung die Weiterbeschäftigung verlangt hat, § 78a Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Erstellt am 30.11.2006 um 10:35 Uhr von waschbär
Was heisst ja ein Azubi, kann in d BR....
Für mich ist aber der Sinn und Zweck fraglich.
Grade wegen der Ausbildung und der Abwesenheit bei BR Tätigkeiten ( Sitzungen,Aufgaben und Seminaren)
Als ausbilder würde ich dir davon Abraten , wegen dem erreichen des Ausbildungsziels .