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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Betriebsrates - kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?

R
Roland
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hier meine Frage: kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?

21.75106

Community-Antworten (6)

D
DocPille

30.11.2006 um 09:17 Uhr

Hi, ja kann er wenn er das 18 Lebensjahr vollendet hat.

W
Waschbär

30.11.2006 um 10:16 Uhr

Für 4 Jahre ????

MGW
Mein Gott Walter

30.11.2006 um 10:46 Uhr

Roland Was will der Azubi den Dort ? Seine Berichtshefte Lesen ??

W
Waschbär

30.11.2006 um 10:59 Uhr

Walter ???

Leg dich wieder hin

D
DocPille

30.11.2006 um 11:28 Uhr

Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Etwas anderes gilt aber, wenn der Azubi Mitglied im Betriebsrat oder einer eigenen Jugend- und Auszubildendenvertretung ist oder innerhalb des letzten Jahres war. Dann wird mit dem Lehrling nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet, wenn dieser innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Ausbildung die Weiterbeschäftigung verlangt hat, § 78a Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

W
Waschbär

30.11.2006 um 11:35 Uhr

Was heisst ja ein Azubi, kann in d BR.... Für mich ist aber der Sinn und Zweck fraglich. Grade wegen der Ausbildung und der Abwesenheit bei BR Tätigkeiten ( Sitzungen,Aufgaben und Seminaren)

Als ausbilder würde ich dir davon Abraten , wegen dem erreichen des Ausbildungsziels .

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