Wahl des Betriebsrates - kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?
Hallo, hier meine Frage: kann ein Azubi in den Betriebsrat gewählt werden?
Community-Antworten (6)
30.11.2006 um 09:17 Uhr
Hi, ja kann er wenn er das 18 Lebensjahr vollendet hat.
30.11.2006 um 10:16 Uhr
Für 4 Jahre ????
30.11.2006 um 10:46 Uhr
Roland Was will der Azubi den Dort ? Seine Berichtshefte Lesen ??
30.11.2006 um 10:59 Uhr
Walter ???
Leg dich wieder hin
30.11.2006 um 11:28 Uhr
Normalerweise endet ein Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Etwas anderes gilt aber, wenn der Azubi Mitglied im Betriebsrat oder einer eigenen Jugend- und Auszubildendenvertretung ist oder innerhalb des letzten Jahres war. Dann wird mit dem Lehrling nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung automatisch ein Arbeitsverhältnis begründet, wenn dieser innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Ausbildung die Weiterbeschäftigung verlangt hat, § 78a Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
30.11.2006 um 11:35 Uhr
Was heisst ja ein Azubi, kann in d BR.... Für mich ist aber der Sinn und Zweck fraglich. Grade wegen der Ausbildung und der Abwesenheit bei BR Tätigkeiten ( Sitzungen,Aufgaben und Seminaren)
Als ausbilder würde ich dir davon Abraten , wegen dem erreichen des Ausbildungsziels .
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