Verbot Betriebsversammlungsteilnahme für Kassiererinnen - rechtens?
In unserem Betrieb Kaufhaus/Einzelhandel soll morgen eine Betriebsversammlung während der Öffnungszeit stattfinden.
Den Kassiererinnen ist der Besuch verboten worden, da sonst die Kassen nicht besetzt seien. Wir würden ein Protokoll erhalten.
Ist so etwas rechtens?
Community-Antworten (11)
28.11.2006 um 01:56 Uhr
Hi
Also ein Protokoll, halte ich ja für sehr lächerlich. Im Betriebsverfassungsgesetz steht unter §42 Absatz1 eigentlich genau geregelt wie eine Betriebsversammlung läuft, bzw. wer daran teilnehmen darf. Der AG kann gerne Teilversammlungen durchführen, wenn es die Eigenart des Betriebes bedingt. Sinnvoller halte ich es aber bei euch, dass dann alle AN daran teilnehmen. Die großen Einzelhandels Häuser machen das eigentlich alle. Die Kunden werden schon nicht Amok laufen. :)
28.11.2006 um 06:42 Uhr
Das Problem ist, das unser BRV dicke Freund mit dem Geschäftsführer hier ist - wir wollen jetzt heute morgen noch bei ver.di nachfragen, was die machen wollen, weil meistens ein ver.di Vertreter an den BV teilnimmt, aber bestimmt nix von dem Verbot weiss.
Diese BV ist auch besonders wichtig, weil wir Anfang nächsten Jahres von einer anderen grossen Kette übernommen werden. Um 11 h ist die BV, wir wollen auch der hiesigen Presse Bescheid sagen ...
28.11.2006 um 08:03 Uhr
Presse Bescheid sagen?? Vorsicht: Betriebsversammlungen sind NICHT öffentlich!!
Weiteres siehe http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Betriebsversammlung/betriebsversammlung.html
28.11.2006 um 09:08 Uhr
Die Presse soll ja auch nicht t e i l n e h m e n - sondern nur von der Ausgrenzung erfahren !
28.11.2006 um 09:48 Uhr
Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des BR und der Beschäftigten, da hat der AG gar nichts zu bestimmen, der wird höchstens für eine begrenzte Redezeit eingeladen. Ich würde empfehlen das die Kollegen einfach zur Betriebsversammlung hingehen. Gegen sie vorgehen kann der Arbeitgeber nicht.
28.11.2006 um 10:33 Uhr
Ihr habt alle recht, aber im Zuge einer Vertrauensvollen Zusammenarbeit sollte man doch auch mal darüber nachdenken eine gütliche Einigung zu finden. Es ist nun mal so, dass es in einem Geschäft schwierig ist wenn alle gleichzeitig nicht mehr anwesend sind. Ist es denn wirklich nicht möglich die Betriebsversammlung zwei mal abzuhalten damit gewährleistet ist, dass der Betrieb weiter laufen kann? Oder ihr hängt die Betriebsversammlung an die Arbeitszeit an, macht sie also nach Arbeitsschluss. Ich weiß dass wir ein Recht darauf haben BV innerhalb der Arbeitszeit zu machen, aber nicht immer muss man sein Recht mit dem Vorschlaghammer verteidigen. Gruß Biggy
28.11.2006 um 10:43 Uhr
@ Biggy vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ja schön, aber sihe oben arbeitet der BRV mit dem Gesch.stelleleiter engstens zusammen Die Presse (Westfälische Rundschau) hat sich sehr interessiert gezeigt, ver.di wird seinen Beauftragten für den Kreis Siegen, der auch teilnehmen soll auch nochmal instrieren bzw. informieren und dann schauen wir mal ...
n.b. nicht alle Kassiererinnen sind manns (fraus) genug, einfach ihre Kasse zu verlassen, wenn das Verbot der Teilnahme ausgesprochen wurde
28.11.2006 um 14:08 Uhr
Hallo gbi
Auch bei uns sind Betriebsversammlungen schwer in die Arbeitszeit zu packen. Arbeitsbeginn: 6.00 Uhr Arbeitsende: 20.00 wobei für einige MAs Abschlussarbeiten (Kassen) anfallen. Wir haben für alle eine Lösung gefunden, allerdings wird die Teilnahme niemanden untersagt. Wir halten 2 BV ab: die Erste 7.00 Uhr, die Zweite 13.00 Uhr. Wann der Einzelne kommt ist seine Sache, vor seiner Arbeit ,nach seiner Arbeit, während seiner Arbeit,aus der Freizeit ( freier Tag) alle bekommen diese Zeit bezahlt. Im laufe der Jahre hat sich aber auch gezeigt, wer Interesse hat an der BV teilzunehmen und wer nicht. Da der Aushang bezüglich der BV bei uns ca. 2-3 Wochen aushängt, zeigt sich hier schon durch Ausagen der Einzelnen ob er teilnimmt oder nicht. Diese MAs melden sich schon freiwillig zur Arbeit, werden dann auch eingeplant. Wer sich gerne drückt sind die TLs, sie kommen einfach nicht, kein Intresse. Auch hier gab es die Lösung, sie kam von unserem GL auf der Teamleitersitzung, an der auch unser BR teilnimmt. Am xx.xx.xxxx findet eine Betriebsversammlung statt, meine Damen und Herrn über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen! Es geht um betriebliche Belange die auch in Ihrem Interesse sind.
Selbst wenn wir eine heiße Diskusion erwarten, hat der GL Verständnis, ein Blick, ein Grinsen und er geht raus, Wasserträger gibt es immer. Würden wir mit diesen Zeiten nicht klar kommen, dann machen wir halt die Hütte zu. Brauchten es aber noch nie.
28.11.2006 um 17:16 Uhr
Gbi,
Ich habe so den Eindruck das du/Ihr mit eurem BRV nicht zufrieden seid????
Warum wählt ihr ihn dann nicht ab?? Dann ist Schluß mit gut Kumpel zum GF.
28.11.2006 um 18:11 Uhr
Neues von der BV !!!! Der Gewerkschaftssekretär von ver.di war entgegen der eigentlichen Planung doch vor Ort und hat bewirkt, dass für uns restliche MA eine zusätzliche Extra-BV stattfinden wird. Der BRV wollte in diesem Zusammenhang zurücktreten, hat aber dann den Rücktritt verschoben bis wir von real übernommen werden (noch 2-3 Monate). Jedenfalls hat der Aufwand sich gelohnt und ein paar Leute wissen nun, dass man nicht alles machen kann wie man will. Euch danke ich sehr für die Beihilfen ;=) !!!
29.11.2006 um 10:05 Uhr
Hallo gbi Euer BRV will nach Übernahme zurücktreten. Was soll das? Vor ca. 8 Jahren wir wurden auch von real übernommen, dort hat unser damaliger BR erstmal gelernt zu "beissen und zu treten". Wer weis wie lange euer GF es aushält, nachdem er erst mal die neue Führungsstruktur kennen gelernt hat. Unsere warfen schnell das Handtuch.
Verwandte Themen
Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung
ÄlterInteressante Sache für alle LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor
Betriebsrat unterbinden Überstunden Abbau
ÄlterHallo zusammen. Bei uns im Geschäft kommt es vor das Kassiererinnen geringfügig je nach Bedarf Überstunden aufbauen können. Alles was über 10 Stunden geht wird am quartalsende ausgezahlt. Den Kassier
Pausenregelung - bei Kassiererinnen bei 6 bzw. 8 oder 10 Std am Tag?
ÄlterWie sieht es mit Pausen bei Kassiererinnen bei 6 bzw. 8 oder 10 Std am Tag aus?
Nachrücker-Teilnahme Auflage an BRV Management über Ladungen im Vorraus zu informieren - zulässig?
ÄlterMeine Frage wurde bereits in etwa gestellt, dennoch muß ich sie nochmals auf mein Problem genau formulieren. Habe Nachrücker zur Sitzung geladen, wegen verhinderung der anderen.Ein BRmitglied welches
Getränkevorschrift / Schmuckverbot / Radioverbot
ÄlterHallo liebe Forumsgemeinde! Als Betriebsratsmitglied habe ich ein paar kleine Fragen bezüglich Mitbestimmungsrecht des BR und Arbeitssicherheit...; Nach Jahren der Gleichgültigkeit unseres AGs geg