Erstellt am 25.11.2006 um 18:07 Uhr von Anker53
Hallo,
dass du dich nicht rechtzeitig, nämlich drei Monate vor Ablauf des befristeten AV, bei Arbeitsagentur gemeldet hast, dafür bist du selbst verantwortlich.
Ansonsten solltest du dich vielleicht einmal und schnellstens mit d e i n e m BR in Verbindung setzen, der dir den ganzen Vorgang dann sicherlich besser erklären kann, da er vor Ort ist.
Erstellt am 25.11.2006 um 18:14 Uhr von Alter Betriebsrat
Servus Chris !
Brauchst keine Angest haben. Dein Arbeitsvertrag ist nicht ungültig, denn er ist zuerst einmal auf individualrechtlicher Basis zustande gekommen. Das der BR hier wohl nicht ordnungsgemäß angehört wurde, ist zuerst Problem der Geschäftleitung und nicht Deines. Die muss sich nur jetzt mit dem BR auseinandersetzen und ich bin erstaunt, wenn es so stimmt ,wie der Betriebsrat sich hinstellen kann und diesen ,zwischen Dir und der GL zustandegekommenen Vetrag, für ungültig erklären kann. Der BR ist nicht die Geschäftsleitung und hat in rein rechtlicher Hinsicht gar nichts für ungültig zu erklären.
Das einzige was der BR jetzt machen kann ist, dass er zum Bsp. über das ArbG. in einem Beschlussverfahren feststellen läßt, das seine Mitbestimmungsrechte verletzt wurden, (Strafe für den Arbeitgeber) was wenn es denn stimmt, nichts aber auch gar nicht mit Deinem AV zu tun hat, sondern eine Streitigkeit zwischen BR und Geschäftsleitung darstellt.
In der Hoffnung Dir geholfen zu haben.
Falls noch Fragen sind bin heute abend noch mal da.
Grüssle
Erstellt am 25.11.2006 um 18:24 Uhr von ChrisMunich
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
@Anker53: Ich sollte mich laut aussagen der GL auch gar nicht arbeitsuchend melden, da ich zu 100% übernommen werde, ich weiß es hätte auch anders kommen können, aber man nimmt das nun mal so hin und sieht nicht gleich das schlimmste für sich.
@Alter Betriebsrat: Danke auch dir nochmal für die schnelle Antwort. Diese beruhigt mich jetzt erstmal sehr. Was ich vielleicht vergessen hatte zu sagen, mein neuer Vertrag ist nun über 40 Std ausgestellt und der alte über 37,5 Std. Das einzige was zu bemängeln wäre, ist das ein sofortiger Lohnangleich noch nicht stattgefunden hat, da wir laut bestehender BV nicht mehr als 37,5 Std arbeiten dürfen. Der GL wird diese erhöhung aber spätestens zu einer Änderung auf 40 Std. nachholen, oder wäre es besser das Gehalt gleich ändern zu lassen. Ich würde dann im moment halt das Geld für die 40 Std. Woche "kassieren" obwohl ich nur 37,5 Std arbeiten kann bzw. darf. Kann das ein Grund für die ungüligkeit sein?
Vielen Dank Chris
Erstellt am 25.11.2006 um 21:09 Uhr von Alter Betriebsrat
Servus Chris !
Die Lohnhöhe und die Arbeitszeit, hat erst mal nicht mit dem, vertragsgemässen Zustandekommen , Deines Arbeitsverhälnisses zu tun.
Wenn Ihr eine BV habt , die nur 37,5 Std. für die AN zulassen, ist es erst mal Sache des BR, wenn er meint, gegen die Ausdehnung entgegen bestehender BV vorzugehen, was aber nichts mit Deinem entstanden Arbeitsverhältniss zu tun hat und einer Gültigkeit Deines Arbeitsverhältnisses nicht im Wege steht.
Grüssle
Erstellt am 25.11.2006 um 21:24 Uhr von ChrisMunich
Was mich jetzt nur noch interessiert wäre, der Punkt des Lohnes! Wäre es besser das angeglichene Gehalt gleich eintragen zu lassen? Es ist ja schließlich immer so eine Sache mit den "mündlichen" Zusagen bzw. Verträgen. Wenn wirklich die 40 Std. Woche kommt, dann weiß wieder niemand mehr von irgendwas...Oder gibt es vielleicht eine einfachere Lösung, kann ja meinen GL auch nicht dazu zwingen
Erstellt am 25.11.2006 um 22:08 Uhr von sphinx
hallo chris,
du hast recht, was mündliche zusagen und zwingen betrifft.
- lehn dich mal bequem zurück und sei froh und dankbar, das dein br so aufmerksam und aktiv ist
und nicht zuläßt, dass sich bei dir schlechtere arbeitsbedingungen einschleichen.
liebe grüße