Hallo Kolleginnen und Kollegen,

eine Frage zu einer Kündigung in der Probezeit.

Uns wurde eine Anhörung zu einer Kündigung innerhalb der Probezeit mit verlängerter Kündigungsfrist (3 Monate) vorgelegt. Hintergrund ist, dass eine neue Vorgesetzte nicht in der Lage war, die Kollegin abschließend zu beurteilen, die Leistungen aber eher negativ einschätzt. Die verlängerte Kündigungsfrist soll der Kollegin die Möglichkeit geben, festgelegte Ziele zu erreichen. Bewährt sie sich, wird die Kündigung zurückgenommen.

Nun habe ich dazu ein BAG Urteil (AZR93/01) gefunden, welches eine solche Bewährungsfrist ausdrücklich gestattet und auch gutheisst, allerdings wurde dort ein Auflösungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen, in dem die Konditionen festgehalten wurden.

Ich denke, dass die Einbeziehung eines Auflösungsvertrages negativ für die Kollegin wäre, da sie bei Nichterfüllung der Bewährung wahrscheinlich ein Sperre bei der Agentur für Arbeit erhalten würde. Bei Abwicklung über eine Kündigung wäre eine Sperre hingegen unwahrscheinlich.

Nun lautet meine Frage nicht nur, ob Ihr Euch auch schon so auf den freien Tag morgen freut, sondern ob in dieser Kündigung eine Wiedereinstellungsklausel oder ähnliches auftauchen sollte, um die Kollegin ein wenig abzusichern?

Schönen Gruß
zdophers