Mitspracherecht des Arbeitgebers beim Einführungsseminar
Hallo ! Wir sind als Betriebsrat neu gewählt und möchten ein Einführungsseminar besuchen. Wir haben uns für ein Seminar entschieden und möchten dies gemeinsam ( alle 7) besuchen. Der Arbeitgeber möchte, daß wir in 2 Gruppen eines von ihm ausgesuchtes besuchen. Er meint, da er bezahlt, hat er Mitspracherecht. Er könne uns auf den Kosten sitzen lassen, wenn er von unserem nichts hält. Unserer Meinung nach ist dies falsch, oder ???
Community-Antworten (7)
25.11.2006 um 00:12 Uhr
@Cargo, seit wann sucht denn der AG ein Seminar für Betriebsräte aus? Auf den Kosten kann er euch nicht sitzen lassen ( § 40 BetrVG). Wenn ihr das Seminar ordnungsgemäß beschlossen habt und der AG Euch Schwierigkeiten macht, solltet ihr anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Notfalls muss das dann gerichtlich geklärt werden. Unser Gremium hat genügend Erfahrung damit gehabt. Also lasst Euch nicht damit abspeisen.
25.11.2006 um 00:17 Uhr
@Cargo, grundsätzlich finde ich es besser, wenn nicht das ganze Gremium für mehrer (?) Tage ausser Haus ist.....
25.11.2006 um 00:23 Uhr
@ Cargo,
alle Kosten des Betriebsrates hat der AG zu tragen-Man kann sich über Einzelfälle steiten (Notwendigkeit etc. ) , aber es läuft meistens aufs gleiche hinaus .
Sucht Euch euer Seminar aus-macht den Beschluß es zu besuchen-begründet ggf. warum und teilt es euren AG mit. Fertig .
Und da der BR Vermögenslos ist ,laß den AG ggf. klagen !
25.11.2006 um 00:37 Uhr
Cargo, ich halte es für ausgemachten Blödsinn, mit 7 BR´s gleichzeitig ein und dasselbe Seminar zu besuchen. Allerdings kann Euch der AG auch nicht einfach einen Anbieter vorschreiben.
Welche Anreise müsst Ihr denn für dieses Seminar auf Euch nehmen? Fallen zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung an? Seid Ihr ein komplett neu gewählter BR? Wann war die Wahl?
25.11.2006 um 03:22 Uhr
@Cargo, ihr sollt nur überdenken, ob in eurer Abwesenheit, noch due Beschhlussfähigkeit durch Ersatzmitglieder gegeben ist
25.11.2006 um 14:35 Uhr
Der Ag hat eigentlich euren Beschluss hinzunehmen, jedoch bei dringenden betribelichen Gründen kann er durchaus verlangen, dass ihr nicht alle auf einmal fahrt! Wird das Seminar nicht mehrmals zu verschiedenen Zeiträumen angeboten? Kann die Arbeit des BR bei Eurer Abwesenheit weiterhin gut geführt werden??
25.11.2006 um 17:01 Uhr
Cargo, Antworten findest Du hier:
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Mitspracherecht des BR bei Gehaltsfragen? Wann genau?
ÄlterHallo liebe Betriebsratsmitglieder, ich habe soeben das Grundeseminar Teil 1 abgeschlossen und gelernt, dass Gehaltsfragen zum Individualrecht gehören, vor allem bei Betrieben, deren Gehälter nicht
Beantragung JAV Seminar - beim BR schriftlich oder mündlich?
ÄlterHallo, ich bin seit kurzem in der JAV und ich will mit meinen beiden Kollegen zum JAV Einführungsseminar I. Das müssen wir ja beim BR beantragen. Schriftlich oder mündlich? Wenn wir es schriftl
Wann ist die korrekte Beschlussfähigkeit gegeben?
ÄlterHallo! Wir sind (7 leute) ein neu gewählter BR und hatten kürzlich ein erstes Einführungsseminar. Nun ist aber doch eine Frage offen geblieben: Wenn ein beschluss gefasst wird, müssen dann ALLE 7
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert: