Erstellt am 24.11.2006 um 10:24 Uhr von H.M
Hallo,
Bin der Meinung das können sie ohne weiteres. Bei den dann vorliegenden Bewerbungen, werden ja sowieso erst mal die Bewerbungen betriebseigener MA berücksichtigt, sollte sich dabei kein geeigneter Bewerber finden, kommen ja erst die anderen Bewerbungen zum tragen.
Gruß
H.M
Erstellt am 24.11.2006 um 12:00 Uhr von w-j-l
Ramses II und seine beliebten Logeleien...... in letzter Zeit gelegentlich so ausführlich, dass sie tatsächlich hilfreich sind.
Meine Ergänzung dazu:
Die Frage stellt sich für den BR dann sinnvoll, wenn es interne Bewerbungen gibt von angestellten Mitarbeitern und von Leiharbeitnehmern, und wenn dann der AG den Leiharbeitnehmer - z.B. bei gleicher Eignung - bevorzugt. Und das aber auch nur, wenn es eine Vereinbarung dazu gibt, in der dann das Procedere nicht sauber geregelt ist.
Dann muss aber die Frage heißen: Zählt der Leiharbeitnehmer als interner Bewerber?
@huhn (ist nomen omen?)
Habt ihr denn keine Vereinbarung zur internen Stellenausschreibung? Dort könntet ihr solches regeln.
@H.M.
"...., werden ja sowieso erst mal die Bewerbungen betriebseigener MA berücksichtigt,....."
Diese Aussage wäre in diesem Falle nicht relevant, wenn der Leih-AN als "Interner" zählen würde. Außerdem stimmt das so grundsätzlich wie Du es schreibst nicht. Die müssen zwar immer in Betracht gezogen werden, aber müssen nicht zwangsläufig "berücksichtigt" werden.
Erstellt am 24.11.2006 um 12:10 Uhr von huhn
Nein zur Zeit nicht, aber wir möchten gerne mit dem Arbeitgeber eine BV abschliessen.
Der Fall ist so das eine Stelle ausgeschrieben wird, aber auf nachfrage des Leiharbeiters ob er sich auch bewerben kann ,wurde Ihm von seinen Abteilungsvorgesetzten gesagt das sich nur interne auf die Stelle bewerben dürften.
Gruß
Erstellt am 24.11.2006 um 12:36 Uhr von w-j-l
Wenn das so gesehen wird, dann kann er sich aber trotzdem auf die Stelle bewerben.
(Siehe Ramses II)