Inwieweit unterliegt ein AN dem Sonderkündigungsschutz, wenn er sich hat zur BR-Wahl aufstellen lassen und auch als Ersatzmitglied in den BR berufen wurde? Das Ersatzmitglied hat jedoch bis heute an keiner Sitzung des BR teilgenommen. Es wurde ihm jetzt betriebsbedingt gekündigt. Letzte BR Wahl war im Mai 2006.
Reicht alleine schon die Aufstellung in die Wahlliste des BR zum Kündigungsschutz?