Hallo, wir sind ein neu-gewählter 5er BR - haben alle noch nicht allzu viel Ahnung. Jetzt gabe es Streit wegen des Nachrückers. Der PR-Chef will, dass er bei jeder Sitzung dabei ist, wenn ein anderes Mitglied nicht anwesend sein kann. Ich halte das für falsch. Ich war selber mal Nachrücker und rückte damals als Schwangerschaftsvertretung nach. Ab welcher zu überbrückender Zeit für ein ausgefallenes Personalratsmitglied kann der Nachrücker nachrücken? Gibt es da eine gesetzliche Vorgabe oder irgedwo etwas Geschriebenes? Würde gern zur nächsten Sitzung genaueres wissen wollen, damit wir diesen Punkt abhaken können.
Vielen Dank! Gruß Maria