Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb ist es üblich freiwillige Zuschläge für Samstags und Sonntagsarbeit zu bezahlen, was auch in einer BV geregelt worden ist.Jedoch nur bei einer vollen Schicht. Zitat: " Die o.g. zusätzlichen betrieblichen Zuschläge werden nur bei voller Arbeitserbringung in der jeweiligen Schicht gezahlt.Für Teilzeitkräfte sinnegemäß anteilig".
Jetzt ist es aber so das am 31.12. nur bis 13:00Uhr gearbeitet werden darf!
Der Ag weigert sich nun die 38,-€ Zuschlag zu bezahlen mit der Aussage, das ja keine volle Schicht erbracht wird.
Wobei es ja auch nicht möglich ist die volle Schicht zu erbringen, wer hat jetzt Recht?
Dankeschön