Erstellt am 22.11.2006 um 10:28 Uhr von wölfchen
Hallo Wertigo,
schau mal in den § 26 BetrVg, da steht im Satz 2: "der Vorsitzende vertritt den BR im Rahmen der gefassten Beschlüsse".
Wenn es also für die Vereinbarung keinen Beschluss gab, hat er als Arbeitnehmer xy unterschrieben, aber nicht als BRV und nach meiner Meinung ist die Vereinbarung nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben ist, soll heißen, sie ist nichtig.
Erstellt am 22.11.2006 um 10:48 Uhr von waschbär
Hi,
kein Beschluss keine Vereinbarung ! mit dem BR
nein der BRV darf nicht ohne Beschluss oder die anderen handeln !!!!
Sollte der BRV das nicht Verstehen Abwählen !! Siehe dazu in d. BetrVG
oder suche hier im Forum war schön öfters Thema !!
Erstellt am 22.11.2006 um 10:52 Uhr von Chris221080
Hi, gleiche antwort wie die Vorredner,
den BRV würde ich, sollte er uneinsichtig sein abwählen
Erstellt am 22.11.2006 um 11:50 Uhr von wölfchen
Hallo Chris und Waschbär,
Ihr seid aber ganz schön fix mit dem Abwählen! Ich bin seit 13 Jahren im BR und in der Anfangsphase auch mal toll reingefallen, weil ich, neu im Amt, auf das Geschleime vom GF reingefallen bin. Seine Argumentation war überzeugend, wir hatten darüber auch schon im BR gesprochen und schon hatte ich den Stift in der Hand. Meine BR- Mitstreiter haben mich dann aufmerksam gemacht, dass es so nicht geht. Es war zum Glück nichts weltbewegendes, also haben wir den Mantel der christlichen Nächstenliebe über die Peinlichkeit gebreitet und daraus gelernt. Man muss nur aufpassen, dass es nicht zu viele Mäntel werden!
Erstellt am 22.11.2006 um 12:40 Uhr von waschbär
> wölfchen,
keine gefangen !!!!!
p.s du wurdest grade abgewählt !
.-)))
pps 13 ist nicht immer eine unglückszahl .