Ein Assistenzarzt bekam gestern nach vorausgegannem verbalen Abriß durch Geschäftsführer und Chefarzt (MA dachte die Sache sei erledigt) eine schriftliche Abmahnung.
Den Grund der Abmahnung ist mir bekannt und ich halte sie (Kenntnis der Verhaltenweisen des MA) für wahrscheinlich berechtigt.
Nur !! die Abmahnung bezieht sich ausschließlich auf das Gespräch (s.o.), desen Datum und Uhrzeit. Kein Wort zum Inhalt !!!!
Ich habe gestern dem MA spontan geraten eine Stellungnahme für die Personakte zu schreiben.
Ich denke jetzt aber der MA sollte nur für sich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen und gut.

Was soll ggf. das Arbeitsgericht mit so einer (wie ich denke leeren) Abmahnung anfangen ??

Was denkt ihr??

Vielen Dank

Lola