Betriebsrat soll mehr als 3 Monate beim Kunden(Entfernung 300km) abdelegiert werden - zulässig?
Hallo Zusammen.
Sachlage: Ich arbeite als Betriebsrat und Senior Consultant in einem IT-Beratungshaus. Unsere Kunden sind europaweit verteilt. Der Kunde ist von meinen Betriebsstandort mehr als 300 km entfernt. Ich soll den Kunden dort mehr als 3 Monate betreuen.
Wie lange kann mich mein Arbeitgeber als Betriebsrat dorthin abdelegieren.
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
21.11.2006 um 20:27 Uhr
kommt auf deinen arbeitsvertrag an. wenn es deine arbeit ist auswärtige kunden zu betreuen musst du hin. kannst aber zur br arbeit auf ag kosten jederzeit zurückfahren. bist du nicht als kundenbetreuer eingestellt musst du nicht auswärts arbeiten. pauschalisierte rtegeln im arbeitsvertrag sind offt nichtig nach der sogenannten AGB kontrolle
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